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Organisation einzig und allein eine Organisation der herrschenden
Klasse sein kann, oder, wie schon Engels schrieb:*) „der Staat ist
eine Organisation der besitzenden Klasse zum Schutz gegen die
nichtbesitzende“.
Dieser Umstand muß besonders hervorgehoben werden. In
der Tat, die relative Existenzmöglichkeit des ganzen sozial Wider
spruchsvollen Systems könnte, theoretisch genommen, auf zwei
Wegen erreicht werden; entweder durch die Existenz einer
„dritten Kraft“, die die Klassen versöhnt, die Gegensätze glättet
und eine beständige Kompromißbildung fördert, oder aber durch
das Bestehen einer Organisation des einen Lagers, das mit allen
Mitteln — von direkter Gewaltanwendung bis zum komplizier
testen ideologischen Gewebe —- das Lager seiner Klassengegner
im Zaum hält. In Wirklichkeit haben wir es mit der zweiten
Lösung der Frage zu tun, d, h. mit dem Vorhandensein einer
Organisation der herrschenden Klassen, Die meisten sogar mar-
xistelnden Konstruktionen heben gerade die erstere, „harmo
nische“ Theorie der Staatsgewalt hervor.
Eigentlich steckte diese „theoretische“ Weisheit bereits im
Kodex des babylonischen Königs Hammurabi, wo es hieß, das
Ziel des Herrschers sei die Sicherung des Rechts im Lande, die
Beseitigung des Bösen und Schlechten, damit der Starke nicht
dem Schwachen schade.**) Das „schwerwiegendste“ Argument
zugunsten dieser ehrwürdigen „Theorie" bildet das Vorhanden
sein der sogenannten gemeinnützigen Funktionen der Staats-
*) Fr. Engels: „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des
Staates" 3. Auflage 1889, S. 138. „La politique n'est q'une methode de per-
sistance,’ un Instrument de Conservation d'extension de la propriete" (Achille
Loria: „Les bases econcmiques de la Constitution sociale" 2, ed, Paris 1903.
p. 362).
**) Siehe Gumplowicz; „Geschichte der Staatstheorien" Innsbruck, 1905,
S. 8. Vergl. auch Loening: „Der Staat" im Handwörterbuch der Staatswiss.;
Wygodzinsky; „Staat und Wirtschaft", Handbuch der Politik; Jerusalem; „Der
Krieg im Zeichen der Gesellschaftslehre", I. S. 61.