Full text: Oekonomik der Transformationsperiode

18 
Organisation einzig und allein eine Organisation der herrschenden 
Klasse sein kann, oder, wie schon Engels schrieb:*) „der Staat ist 
eine Organisation der besitzenden Klasse zum Schutz gegen die 
nichtbesitzende“. 
Dieser Umstand muß besonders hervorgehoben werden. In 
der Tat, die relative Existenzmöglichkeit des ganzen sozial Wider 
spruchsvollen Systems könnte, theoretisch genommen, auf zwei 
Wegen erreicht werden; entweder durch die Existenz einer 
„dritten Kraft“, die die Klassen versöhnt, die Gegensätze glättet 
und eine beständige Kompromißbildung fördert, oder aber durch 
das Bestehen einer Organisation des einen Lagers, das mit allen 
Mitteln — von direkter Gewaltanwendung bis zum komplizier 
testen ideologischen Gewebe —- das Lager seiner Klassengegner 
im Zaum hält. In Wirklichkeit haben wir es mit der zweiten 
Lösung der Frage zu tun, d, h. mit dem Vorhandensein einer 
Organisation der herrschenden Klassen, Die meisten sogar mar- 
xistelnden Konstruktionen heben gerade die erstere, „harmo 
nische“ Theorie der Staatsgewalt hervor. 
Eigentlich steckte diese „theoretische“ Weisheit bereits im 
Kodex des babylonischen Königs Hammurabi, wo es hieß, das 
Ziel des Herrschers sei die Sicherung des Rechts im Lande, die 
Beseitigung des Bösen und Schlechten, damit der Starke nicht 
dem Schwachen schade.**) Das „schwerwiegendste“ Argument 
zugunsten dieser ehrwürdigen „Theorie" bildet das Vorhanden 
sein der sogenannten gemeinnützigen Funktionen der Staats- 
*) Fr. Engels: „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des 
Staates" 3. Auflage 1889, S. 138. „La politique n'est q'une methode de per- 
sistance,’ un Instrument de Conservation d'extension de la propriete" (Achille 
Loria: „Les bases econcmiques de la Constitution sociale" 2, ed, Paris 1903. 
p. 362). 
**) Siehe Gumplowicz; „Geschichte der Staatstheorien" Innsbruck, 1905, 
S. 8. Vergl. auch Loening: „Der Staat" im Handwörterbuch der Staatswiss.; 
Wygodzinsky; „Staat und Wirtschaft", Handbuch der Politik; Jerusalem; „Der 
Krieg im Zeichen der Gesellschaftslehre", I. S. 61.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.