Nach dem Gegenstand.
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massenhafte Geschäftsabschlüsse gibt und sich eine vollkommenere Preisbildung vollzieht als
bei nur gelegentlich vorkommenden Geschäftsabschlüssen. Allerdings kann unter bestimmten
Voraussetzungen eine übermäßige Spekulation auch große Unruhe in die Preisbildung bringen
und unerwünschte Preisschwankungen hervorrufen. In diesen Börsenhandel kann der Effektivhandel
hineinspielen, wenn z. B. die Erzeuger ihr Getreide per späteren Termin verkaufen
und tatsächlich zur Ablieferung bringen, oder die Verbraucher sich vorzeitig, um einen günstigen
Preis auszunutzen, eindecken wollen. In der Regel benutzt aber der Effektivhandel
die Börse in der Weise, daß er sich durch Gegengeschäfte von dem Risiko der Preisschwankungen
befreit (s. 2. Teil A). Insbesondere die Normalisierung der Qualität deutet darauf hin,
daß in der Hauptsache nur landwirtschafthohe und industrielle Rohstoffe Gegenstand des
Börsenhandels sind (Getreide, Baumwolle, Kaffee, Kupfer, Zucker).
2. Die Gewerbebetriebe (Industriebetriebe). Die Ver- oder Bearbeitung von
Stoffen zu Brauchbarkeiten wird als Gewerbe bezeichnet. Der Gewerbebetrieb
(in diesem Sinne) hat es also mit der auf die Ver- oder Bearbeitung hinziolenden
Tätigkeit zu tun. Nun wird allerdings das Wort Gewerbe noch in einem anderen
Sinne gebraucht. In einem weiteren; für jede gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit
(gleich Erwerbswirtschaft); in einem engeren: für einen besonderen Typ der
gewerblichen Tätigkeit, den Handwerker (von dem weiter unten noch besonders
die Rede sein wird). Im letzteren Falle wird dem Handwerker (oder Gewerbetreibenden)
der Industriebetrieb als eine andere Art der Be- und Verarbeitung
von Stoffen gegenübergestellt. Schließlich ist es üblich, Gewerbebetrieb mit Industriebetrieb
gleichzusetzen (siehe Überschrift), dann ist der Handwerksbetrieb
eine Sonderheit des Industriebetriebes.
Der Gewerbe- (Industrie-) Betrieb wird dadurch gekennzeichnet, daß er eine
Veränderung an den Stoffen vornimmt, daß er sie ver- oder bearbeitet, zum Unterschied
vom Handelsbetrieb, der Güter — Waren — beschafft und veräußert,
ohne eine Veränderung an ihnen vorzunehmen. Für den Gewerbe- (Industrie-)
Betrieb soll das nun nicht etwa heißen, daß er sich streng auf diese seine Wesenstätigkeit
beschränkt oder beschränken soll. Vielmehr; mit der Tätigkeit der Veroder
Bearbeitung ist verbunden: die Beschaffung von Rohstoffen, die bearbeitet
werden sollen, sowie die Beschaffung von sonstigen Hilfsstoffen, die für die Durchführung
des Gewerbebetriebes erforderlich sind; ist ferner verbunden; der Absatz
der fertiggestellten Güter, die Durchführung des Zahlungs- und Kredit Verkehrs,
die Gestaltung des Rechnungswesens, kurz das, was man die kaufmännischen Angelegenheiten
des Betriebes nennt. Diese kaufmännische Tätigkeit nimmt bald
einen größeren, bald einen geringeren Raum neben der eigentlichen Tätigkeit
(Technik) ein. In jedem Fall ist sie aber vorhanden; jeder Gewerbebetrieb ist —
durch seine Marktverbundenheit — in diese kaufmännische Arbeit eingebettet.
Darauf ist noch einmal zurückzukommen.
Die Gewerbestatistik zählt in Abteilung B (Industrie und Handwerk) 20 Gewerbegruppen,
darunter; 1. Bergbau und Salinenwesen, 2. Industrie der Steine und Erden, 3. Eisen- und Stahlgewinnung,
4. Metalle, 6. Herstellung von Eisen, Stahl- und Metallwaren, 6. Maschinen,
Apparate, 7. Elektrotechnische Industrie, 8. Chemische Industrie, 9. Textil, 10. Papier,
11. Leder u. a. m. auf. Man erhält den Eindruck der Mannigfaltigkeit und Leistungsfähigkeit
der hinter dieser Gruppierung stehenden Industriebetriebe, wenn man erfährt, daß allein die
Eisen- und Stahlwarenindustrie über 5000 Erzeugnisse, die chemische Industrie schätzungsweise
über 25 000 verschiedene Güter herstellt.
Legt man den Grad der Verarbeitung zugrunde, so erhält man die geläufige Einteilung
der Industriebetriebe in Rohstoffbetriebe, die Stoffe fördern (Bergbau) oder gewinnen (Hütten),
in Betriebe, die Halbfabrikate herstellen: Eisenblöcke, Bleche, sowie in Betriebe der Fertigwarenerzeugung,
die ihre Stoffe von 1 und 2 beziehen.
Das Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft vom
27. Februar 1934 gliedert die Hauptgruppo Industrie in folgende Untergruppen: 1. Bergbau,
Hütten usw., 2. Maschinen, Elektrotechnik, 3. Bisen- und Metallwaren, 4. Steine, Erden,
Holz, Bauwirtschaft, 5. Chemie, technische öle, Papier, 6. Leder, Textilien, Bekleidung,
7. Nahrungs- und Genußmittel.
Das Ver- und Bearbeiten der Stoffe kann in verschiedener Weise und auf ver