Nach dem Gegenstand.
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kleidungsfabrik. In diesen Fällen werden die ehemaligen Leistungen des Handwerks von der
Fabrik — schlecht und recht oder billiger und besser — übernommen. In anderen Fällen
bleibt die Handwerkarbeit als solche bestehen, nur ist der Handwerksbetrieb von der Fabrik
aufgesogen worden. (Tischlerei in einer Maschinenfabrik, der ehemalige Handwerker ist
Lohnarbeiter geworden.) Oder der Handwerker gibt seine eigentliche Arbeit an die Fabrik
ab und beschränkt sich auf die Beparaturarbeiten seines Faches (Hüte — Hutmacher, Uhren
— Uhrmacher). In diesen Fällen ist es üblich, daß der Beparaturhandwerker die von der
Fabrik bezogenen Fertiggüter (Uhren, Schuhe, Hüte) in einem Laden verkauft: aus dem
Handwerker ist zugleich ein Händler geworden. Endlich verdient die Tatsache verzeichnet
zu werden, daß fabrikatorische Neuerscheinungen auch wieder neue Handwerksbetriebe nach
sich ziehen können, so z. B. das Automobil, das einen großen Bedarf an Automobilschlossern,
Eeparaturstätten und Ersatzteilhandlungen hervorgerufen hat. Oder wenn mit der Einführung
der Technik in die Landwirtschaft der ehemalige Schmied sich mehr auf das Schlosserhandwerk
umstellt. Endlich hat die Einführung der zentralen Versorgung der Haushalte
mit Gas, Wasser, Elektrizität und Heizung ganz neue handwerkliche Tätigkeiten entstehen
lassen: die Installation.
Immerhin bleibt, daß der Zug zur Automatisierung und Massenerzeugung einen ständigen
Druck auf die Handwerksbetriebe ausübt, der deshalb die besondere Beachtung des Staates
verdient, weil er Wirtschaftsbetriebe trifft, die noch einen stark persönlichen Anstrich durch
die Verbundenheit von Person und Arbeit tragen. Das Interesse des Staates an einem lebensfähigen
und -kräftigen Handwerk ist aber auch deshalb so stark, weil es sich um eine große
Zahl selbständiger Wirtsohaftsbetriebe (in Deutschland rund 1,5 Millionen) handelt, die das
für die Städte bedeuten, was der Bauer für das Land darstellt: feste Verwurzelung (häufig
sogar mit dem städtischen Grund und Boden). Die Fürsorge durch den Staat darf aber nicht
ausschließen, daß die Handwerksbetriebe — unbekümmert um ihre handwerkliche Kunst —
doch nach Möglichkeit sich der Mittel und Wege bedienen, die in anderen Wirtsohaftsbetrieben
üblich sind. In seinem Lebenskampf muß sich der Handwerker bewußt sein, daß er in der
Erfüllung individueller Bedürfnisse und durch Hervorbringung persönlich betonter Qualitätsarbeit
einen Vorsprung vor der Fabrik hat.
3. Die Verkehrsbetriebe. Die Verkehrsbetriebe übernehmen die Beförderung
von Personen, Gütern und Nachrichten. Will der Verkehrsbetrieb seine Aufgabe
erfüllen, so hat er auf die Ansprüche Rücksicht zu nehmen, die von seiten der zu
befördernden Dinge an ihn gestellt werden. Diese sind: Sicherheit, Pünktlichkeit,
Regelmäßigkeit, Häufigkeit und Billigkeit. Entweder richtet sich der einzelne
Betrieb auf alle diese Ansprüche ein, oder es findet eine Spezialisierung in der
Weise statt, daß sich zwecks Erfüllung einzelner Verkehrsansprüche besondere
Betriebe bilden. Beispiele: Personen- oder Güterverkehr, Nahverkehr oder
Fernverkehr, Schnellverkehr oder Billigverkehr u. a. m. Doch ist diese Ausrichtung
der Verkehrsbetriebe wieder in starkem Maße von den Mitteln und
Wegen abhängig, die zur Verfügung stehen. Als Wege kommen die Straße, die
Schiene, das Wasser und die Luft, als Antriebsmittel die menschliche und tierische
Kraft, der Wind, der Dampf, die Elektrizität sowie die Verbrennung in Frage.
Beförderungsgegenstand, Anspruch, Mittel und Wege formen die Verkehrsbetriebe
in
1. Tierfuhrwerksbetriebe für die Beförderung von Gütern und Personen im
Nahverkehr,
2. Autofuhrbetriebe für die Beförderung von Personen und Gütern im Nahund
Fernverkehr,
3. Straßenbahnen für die Beförderung von Personen im Nahverkehr,
4. Eisenbahnen für die Beförderung von Personen im Nah- und Fernverkehr,
sowie von Gütern im Fernverkehr,
5. Schiffahrtsbetriebe für die Beförderung von Personen und Gütern im Nahund
Fernverkehr und zwar als Binnen-, Küsten- und Hochseeschiffahrtsbetriebe,
6. Luftfahrtsbetriebe für die Beförderung von Personen und Gütern im Fernverkehr.
Wie ersichtlich, stehen die einzelnen Arten von Wirtschaftsbetrieben sowohl
hinsichtlich des Bef örderungsgegenstandes als auch hinsichtlich des Verkehrsgebie