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dieses Argument enthält mein System der Gleichberechtigung von
Kapital und Arbeit und Kapitalisierung der Arbeitskraft durch die
Arbeitsaktie seine Begründung in der gleichen Weise, wie alle bis
herigen Gewinnbeteiligungssysteme ihr Urteil. Auch ein Vor
schlag des Landrats v. Dewitz in den Preußischen Jahrbüchern
vom Juli 1919, der darauf ausgeht, die Aufzugskosten des arbeiten
den Menschen bis zum 15. Lebensjahre mit einem festen Satze von
4000 Mk. als Beteiligungsfaktor einzuführen, hat nur in der Ten
denz eine gewisse Berechtigung, insofern, als auch er darauf aus
geht, dem Arbeiter ein gewisses Unternehmerrecht zuzuerkennen.
Aber mit einem vor allen Dingen schematisch festgesetzten Be
trage wird er in keiner Weise dem Werte der Arbeit gerecht, der
tatsächlich in den Betrieb eingelegt wird und hier Werte schafft.
Wenn auch von Erziehung und damit von den Aufzugskosten im
gewissen Sinne der Wert der Arbeit des erwachsenen Menschen
hergeleitet werden kann, so enthält diese Lösung keinen gerechten
Wertmesser dafür, was die persönliche Initiative in der Zeit der
Auswirkung der Kräfte bei den einzelnen Individuen leistet. Der
arbeitende Mensch darf aber füglich beanspruchen, daß er
nicht mit allen über einen Kamm geschoren wird. Dazu
sind die Tätigkeit, der Kräfteverbrauch und die Fähigkeit des
einzelnen viel zu stark differenziert, um sich mit einem 4000 Mk.-
Anteil am Betriebe abfinden zu lassen. Die tatsächlich geleistete
Arbeit und ihr Wert muß die Grundlage für die Beteiligung des
arbeitenden Menschen nicht nur am Ertrage, sondern auch an der
administrativen Mitwirkung im Produktionsprozeß bilden. Durch
das Genossenschaftsverhältnis wird der Arbeiter zum gleichberech
tigten Faktor der Wirtschaft neben dem Unternehmer. Mit
besitz, Mitverantwortung, Mitleitung und Mitnutz
nießung werden je nach dem Anteil, den der Betrieb von dem
einzelnen erhält, erworben; und hier liegt der Schwerpunkt des
Problems, der auch in den bisherigen Systemen der konstitutionellen
Fabrik nicht entsprechend berücksichtigt ist. Die Begründung,
mit der Fabrikant Heinrich Freese der Arbeiterschaft die Gewinn
beteiligung freiwillig einräumte, ist durchaus ein Argument, auf
das ich mein System der neuen Wirtschaft stützen kann. Es ist
ein Trugschluß der Berliner Handelskammer, wenn sie glaubt, daß
jährliche Gewinnanteile von im Frieden durchschnittlich 200 Mk.
zu gering wären, um eine nachhaltige moralische Wirkung auf die
Arbeitnehmer auszuüben, denn es ist falsch, mit irgendwelchem
Kapitalbetrage das Interesse der Arbeiterschaft am Betriebe er