Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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dieses Argument enthält mein System der Gleichberechtigung von 
Kapital und Arbeit und Kapitalisierung der Arbeitskraft durch die 
Arbeitsaktie seine Begründung in der gleichen Weise, wie alle bis 
herigen Gewinnbeteiligungssysteme ihr Urteil. Auch ein Vor 
schlag des Landrats v. Dewitz in den Preußischen Jahrbüchern 
vom Juli 1919, der darauf ausgeht, die Aufzugskosten des arbeiten 
den Menschen bis zum 15. Lebensjahre mit einem festen Satze von 
4000 Mk. als Beteiligungsfaktor einzuführen, hat nur in der Ten 
denz eine gewisse Berechtigung, insofern, als auch er darauf aus 
geht, dem Arbeiter ein gewisses Unternehmerrecht zuzuerkennen. 
Aber mit einem vor allen Dingen schematisch festgesetzten Be 
trage wird er in keiner Weise dem Werte der Arbeit gerecht, der 
tatsächlich in den Betrieb eingelegt wird und hier Werte schafft. 
Wenn auch von Erziehung und damit von den Aufzugskosten im 
gewissen Sinne der Wert der Arbeit des erwachsenen Menschen 
hergeleitet werden kann, so enthält diese Lösung keinen gerechten 
Wertmesser dafür, was die persönliche Initiative in der Zeit der 
Auswirkung der Kräfte bei den einzelnen Individuen leistet. Der 
arbeitende Mensch darf aber füglich beanspruchen, daß er 
nicht mit allen über einen Kamm geschoren wird. Dazu 
sind die Tätigkeit, der Kräfteverbrauch und die Fähigkeit des 
einzelnen viel zu stark differenziert, um sich mit einem 4000 Mk.- 
Anteil am Betriebe abfinden zu lassen. Die tatsächlich geleistete 
Arbeit und ihr Wert muß die Grundlage für die Beteiligung des 
arbeitenden Menschen nicht nur am Ertrage, sondern auch an der 
administrativen Mitwirkung im Produktionsprozeß bilden. Durch 
das Genossenschaftsverhältnis wird der Arbeiter zum gleichberech 
tigten Faktor der Wirtschaft neben dem Unternehmer. Mit 
besitz, Mitverantwortung, Mitleitung und Mitnutz 
nießung werden je nach dem Anteil, den der Betrieb von dem 
einzelnen erhält, erworben; und hier liegt der Schwerpunkt des 
Problems, der auch in den bisherigen Systemen der konstitutionellen 
Fabrik nicht entsprechend berücksichtigt ist. Die Begründung, 
mit der Fabrikant Heinrich Freese der Arbeiterschaft die Gewinn 
beteiligung freiwillig einräumte, ist durchaus ein Argument, auf 
das ich mein System der neuen Wirtschaft stützen kann. Es ist 
ein Trugschluß der Berliner Handelskammer, wenn sie glaubt, daß 
jährliche Gewinnanteile von im Frieden durchschnittlich 200 Mk. 
zu gering wären, um eine nachhaltige moralische Wirkung auf die 
Arbeitnehmer auszuüben, denn es ist falsch, mit irgendwelchem 
Kapitalbetrage das Interesse der Arbeiterschaft am Betriebe er
	        
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