fullscreen : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

liche  Grundsätze.  Die  reine  Papiergeldausgabe  ist  eine  Schuld
nur  sozusagen  im  moralischen,  nicht  im  privat-  oder  öffentlich-rechtlichen ­
  Sinne,  eine  Schuld  des  Staates  an  sich  selbst,  an  das  Volk
in  seiner  Gesamtheit.  Es  ist  eine  Art  von  Schuld,  nicht  weil  diese
papiernen  Zahlungsmittel  keinen  „Wert"  haben  oder  nicht  durch
einen  solchen  „gedeckt"  sind  —  es  ist  überflüssig,  daß  bloße  Tauschmittel ­
  stofflich  wertvoll  oder  durch  bestimmte  stoffliche  Werte  gedeckt ­
  sind  —,  sondern  weil  sich  der  Staat  mit  ihrer  Ausgabe  unbegrenzt ­
  eine  künstliche  Kaufkraft  zu  schaffen  vermag,
während  Kaufkraft  nur  aus  Leistungen  im  Tauschverkehr,  die  in
die  Gesamtheit  der  Preise  und  Einkommen  mit  hineinkalkuliert
sind,  entstehen  darf.
Die  Banknotenausgabe  auf  Finanzwechsel  und  die  sonstige
Inanspruchnahme  der  Notenbank  durch  den  Staat  schafft  aber  ein
privatrechtliches  Verhältnis,  das  irr  der  Wirtschaftsführung  dieser
nach  Erwerbsgrundsätzen  betriebenen  Anstalt  als  eine  Forderung
erscheint.  Insofern  hat  die  Verknüpfung  einer  Vermehrung  des
Geldes  mit  einer  zivilrechtlichen  Verschuldung  des  Staates,  wie
sie  der  Notenbank  gegenüber  erfolgt,  einen  gewissen  Vorzug.
Der  Staat  mußte  in  normalen  Verhältnissen  bestrebt  sein,  seine
schwebende  Schuld  an  die  Notenbank  möglichst  bald  zu  konsolidieren. ­

Jedoch  trifft,  wie  wir  jetzt  wissen,  diese  privatrechtliche  Auffassung ­
  der  Geldvermehrung  das  eigentliche  Problem,  derselben,
das  in  der  Einwirkung  auf  die  Preis-  und  Einkommensgestaltung
liegt,  nicht.  Wie  bei  so  vielen  Erscheinungen  des  Wirtschaftslebens,
ist  man  auch  hier  bei  der  rechtlichen  Betrachtung  stehengeblieben
und  hat  die  wirtschaftlichen  Zusammenhänge  nicht  erkannt.  Nur
die  materialistische  Auffassung  des  Geldes  hat  verhindert,  zu  erkennen, ­
  daß  das  eigentliche  Geld  die  abstrakte  Rechnungseinheit
ist,  von  der  die  Preise  abhängen  und  die  nicht  privatrechtlich  als
Schuld  behandelt  und  gedeckt  werden  kann.  Nur  so  kam  man  dazu,
zu  übersehen,  daß  nicht  die  realen  Zahlungsmittel,  sondern  daß  die
in  dieser  abstrakten  Rechnungseinheit  nur  kalkulierten  Einkommen
die  Güter  kaufen,  daß  die  künstliche  Vermehrung  der  Erträge  und
Einkommen  das  Älbel  ist,  das  es  zu  vermeiden  gilt,  und  daß  es,  wenn
die  Geldzeichen  vermehrt  werden,  nicht  auf  ihre  Deckung,  sondern
auf  die  Beziehung  zur  Steigerung  der  Erträge  im  Tauschverkehr
ankommt.

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