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Bci der am 1. März 1917 vorgenommenen Zählung wurde
insgesamt ein Bestand von 10 714000 Kühen und Kalbinnen im
Alter von mehr als 2 Jahreil festgestellt, worunter sich angeblich
1230 000 Tiere befanden, die weder in Milch noch trächtig
waren. Solche nicht in unmittelbarer Nutzung stehenden Tiere
können ohne Schädigung der Betriebe zur Schlachtung heran
gezogen werden. Nun kann wohl mit Recht der Einwand erhoben
werden, daß diese Feststellung deswegen nicht einwandfrei ist, weil
die Angabe der milchenden Tiere für den Viehhalter die Verpflichtung
zur Ablieferung von Milch oder Fett mit sich bringt. Deshalb dürfte
die Annahme begründet sein, daß manche nur mehr wenig Milch
gebende Kuh als trocken stehend in die Zählungsliste eingetragen
wurde. Die Besitzer waren sich wohl nicht darüber klar, daß die
Bezeichnung der Tiere als trocken stehend die Gefahr mit sich brachte,
daß bci der Deckung des Schlachtviehbedarfs diese Tiere in erster
Linie entnommen werden. Wenn die Zahl der 1,2 Millionen nicht
in Milch befindlicher Kühe bei der Zählung vom 1. März 1917
richtig angegeben gewesen wäre, mußten immer noch 600 000 Rinder
als Restbetrag aufgebracht werden, die nur dem Bestände des Jung
viehes von 1 bis 2 Jahren entnommen werden konnten. Dabei
konnten natürlich nur die über 18 Monate alten Tiere in Frage
kommen, da jüngere Tiere — abgesehen von Jungbullcn, die bei
guter Fütterung schon im Alter von °/ 4 Jahren schlachtreif sein
können — ein zu geringes Lebendgewicht und eine zu geringe
Schlachtausbeute liefern. Auf diese Weise hätte es nach rein
theoretischer Berechnung und rein zahlenmäßiger Würdigung des
Zählungsergebnisses vom 1. März 1917 möglich sein sollen, die für
die verstärkte Umlage notwendige Zahl der Schlachtrinder aufzu
bringen, ohne daß die milchenden Kühe, die Bullen und Zugochsen
herangezogen werden mußten. Tatsächlich lagen aber die Ver
hältnisse anders, und eine genauere Prüfung der Zählungsergebuisse
vom 1. März 1917 ließ, zusammen mit der Erfahrung, daß schon
bei der früheren Umlage, bei der etwas über 4% der Tiere über
3 Monate dem Rinderbestande entnommen wurden, eine kleine Zahl
Milchkühe zur Schlachtung gelangte, keinen Zweifel, daß zur Er
füllung der verstärkten Umlage ein weiterer Eingriff in die
M i l ch k u h b e st ä n d e unvermeidlich war. Die verstärkte Umlage
für die Periode April bis Juli beanspruchte 9,38 % der Rinder über
3 Monate, also über das Doppelte der durchschnittlichen Entnahme
in den Vorperioden, bei der schon die Schlachtung von Milchkühen
nicht vermieden werden konnte.