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bereits d i e frühere Neichspreis st eilen nd die
Volkswirtschaftliche Abteilung des Kriegsernährungsamts
eine Auslegung gegeben oder
eine oberste gerichtliche Instanz eine Entscheidung
gefällt hat, ist nachstehend zusammengestellt.
Wenn eine Ware in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt ist, .so bedeutet
das nicht, daß sie nicht zu den genannten Begriffen gehört/
sondern nur, daß bisher keine besondere Entscheidung darüber vorliegt.
An der Hand der Liste und der vorhergehenden allgemeinen
Darlegungen wird aber meist unschwer sich jeder selbst ein Urteil
bilden können. — In den Fällen, in denen dem Verfasser Entscheidungen
von Gerichten bekannt geworden sind, ist ein entsprechendes
Zeichen eingefügt.
Alkohol, auch absoluter (reiner)
Altpapier
Aluminiumkessel, -Pfannen usw.
Ammoniaksoda (LG. I Berlin)')
Apfelwein
Aromastoffe
Arrak (RG.)-)
Arzneimittel, allgemein
Asbestplatten
Asbestersatz
Ätznatron
Backartikel
Backpulver
Beerweine
BeleuchtungSmittel, allgemein
Benediktiner
Benzin
Benzinkuochenfett
Besen
Bienenhonig
Bienenwachs
Bier (BOL. München)^)
Binderiemen (zur Verbindung
von Treibriemen)
Bindfaden
Biomalz
Bitteressenz
Bleistifte
Bohnen (OLG. Dresden)
Bohnermüsse
Bohnerwachs
Bonbons
Borax
Bratpfannen
Brauerpech
Bremsenöl
Bretter
Briefpapier
Brillengläser
Brotaufstrich
') Vgl. „Mitt. usw.", Jg. 1917 Nr. 10, S. 101.
2 ) Entscheidung v. 2. Juli 1917, 4 D. 364/1917, vgl. „Mitt. usw.",
Jg. 1917, Nr. 14, S. 146.
s ) Entscheidung v. 30. April 1916. Die Unterscheidung, die das
Oberste Landesgericht in München (Urteil v. 13. April 1916, Beibl. z.
bahr. Just.-Min.-Bl. v. 12. Mai 1916, S. 200) gemacht hat, indem es das
einheimische gewöhnliche Schankbier und das ihm gleichstehende eingeführte
Bier für Gegenstände des täglichen Bedarfs erklärte, nicht aber Bier von
besonderer Beschaffenheit, wie echtes Pilsener Bier, Starkbier und sonstiges
Luxusbier, ist wohl nur aus den besonderen bayrischen Verhältnissen zu
erklären und jedenfalls zur Zeit auch im Hinblick auf die oben erwähnten
Neichsgerichtsentscheidungen nicht haltbar.