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daß für die Behandlung der grundsätzlichen Fragen ein Vorstand und
Beirat berufen und die lausenden Geschäfte, die ihr nach § 11 über-'
tragen waren, von einer Verwaltungsabteilung geführt wurden.
Der Vorstand, der Beirat und dessen Ausschüsse^) traten nur zur
Beratung und Besprechung einzelner wichtiger Fragen in größeren
Zeitabständen zusammen. Den V o r st a n d bildeten drei Vorsitzende
und ein Geschäftsführer: zunächst ein Unterstaatssekretär sowie ein
Abteilungsdirigent im Reichsamt des Innern, ein Ministerialdirektor
aus dem preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe sowie ein
vortragender Rat aus dem Reichsamt des Innern.
Der Beirat setzte sich zusammen aus Bundesratsbevollmächtigten,
aus einer -Unzahl von Reichstagsabgeordneten sowie aus Vertretern
der verschiedenen Berussstände und Berufsvereinigungen, so
des Deutschen Landwirtschaftsrats, des Bundes der Landwirte, des
Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften,
des Deutschen Handelstages, des Hansabundes, des Kriegsausschuffes
der deutschen Industrie, des Verbandes der Großhändler der
Nahrungsmittel- und verwandter Branchen, des Deutschen Handwerks-
und Gewerbekammertages, des Deutschen Zentralverbandes
für Handel und Gewerbe, des Reichsverbandes deutscher Städte, des
Deutschen Städtetages, des Hauptverbandes deutscher gewerblicher
Genossenschaften, des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe beruhenden
deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, des
Reichsverbandes deutscher Konsumvereine, des Zentralverbandes
deutscher Konsumvereine, sowie des Kriegsausschuffes für Konsumenteninteressen.
So war in dieser Körperschaft und Verwaltung nicht nur eine
Zentralstelle für die Preisprüfungsstellen-Organisation gebildet,
sondern gleichzeitig eine Behörde geschaffen worden, die das gesamte
Ernährungswesen und darüber hinaus das gesamte Kriegswirtschaftswesen
beeinflussen konnte, zumal die Ausgaben der Reichspreisstelle
nicht wie die der anderen Preisprüfungsstellen auf die Preisverhältnisse
beschränkt waren, sondern ausdrücklich eine Beratung des Reichskanzlers
„in allen die Versorgung der Bevölkerung mit Gegenständen
des notwendigen Lebensbedarfs betreffenden Fragen", allerdings
„namentlich über die Preisverhältnisse" vorgesehen war. Wenn die
Reichspreisstelle nicht zu ^ner selbständigen Zentralbehörde ausgebaut
wurde, vielmehr eine solche für die wichtigsten ernährungs-')
Vergl. „Mitteilungen der Reichsprüfungsftelle für Lebensmittelpreise'',
Jahrgang 1916, Nr. 1, Seite 1 ff.