Full text : Die Preisprüfungsstellen

47

gegenüber  hat  sie  Ausgaben  der  Beratung,  Unterstützung  und  Überwachung. ­

Wenn  wir  einen  Blick  auf  Einzelheiten  der  praktischen  Tätigkeit
der  Landcsstcllen  werfen,  so  ist  zunächst  ihrer  Beratungen  mit
der  Reichspreis  stelle  zu  gedenken.  Dm  Niederschriften
über  diese  Beratungen  zeigen  die  Vielseitigkeit  und  den  engen  Zusammenhang ­
  der  Ausgabenkreise.  Die  Fragen  der  üblichen  und  angemessenen ­
  Handelsaufschläge,  die  Bekämpfungsmöglichkeiten  des
Kettenhandels,  die  Mißstände  des  Jnseratenwescns  werden  eingehend
-behandelt.  Die  Auslegung  der  Kriegsverordnungen,  die  Technik  der
Preiseiuwirkung,  die  Preishöhe  der  wichtigsten  Waren,  das  Verfahren
der  Preisprüfung,  die  Behandlung  der  Ersatzmittel,  die  Stellung  zu
den  Versorgungsstellen  sind  weitere  Berhandlungspunkte.  Ein  reger
Austausch  von  Erfahrungen,  Beobachtungen  und  Anschauungen  ergab
sich  bei  diesen  Beratungen.  Jede  Landes-  und  Provinzstelle  konnte
mitteilen,  welche  Sondererscheinungen  des  nahrungswirtschaftlichen
Verkehrs,  welche  Wirkungen  der  Kriegsverordnungen  sich  in  ihrem
Gebiete  zeigten,  welche  Erfahrungen  sic  gesammelt  hatte,  wie  bestehende ­
  oder  geplante  Verordnungen  bei  ihr  wirkten,  welche  Sonderverhältnisse ­
  zweckmäßig  bei  neuen  Verordnungen  zu  berücksichtigen
seien.  Kurz:  die  ganze  Fülle  der  verschiedenen  örtlichen  und
gebietsweisen  Wirtschaftsverhältnisse  kam  in  diesen  Beratungen  zum
Ausdruck.  Die  NeichSpreisstclle  ihrerseits  konnte  Auskunft  geben
aus  dem  besonderen  Erfahrungsbereich,  der  ihr  als  Reichsstelle  'zur
Verfügung  stand,  konnte  von  hier  aus  die  allgemeine  Durchführbarkeit ­
  und  Zweckmäßigkeit  von  Einrichtungen  und  Wünschen
der  einzelnen  Landes-  und  Prövinz^Preisstellcn  beurteilen.
Aus  dem  e  i  g  e  n  e  n!  A  u  s  g  a  b  c  n  k  r  e  i  i  e  der  Landesu
  n  d  P  r  o  v  i  n  z  p  r  c  i  s  st  e  l  l  c  n  sei  folgendes  zusammengefaßt:
Sic  beobachten  die  Preisentwicklung  und  den  Stand  der  Versorgung ­
  (beides  ist  praktisch  nicht  zu  trennen)  in  ihrem  Gebiet,  beraten ­
  und  begutachten  Landesmahnahmen  in  Preis-  und  Versorgungsfragen, ­
  soweit  Reichsregelung  nicht  vorliegt  oder  bei  vorliegender ­
  Reichsregelung  den  Landesbehörden  Ausführungen  oder
Abweichungen  vorbehalten  sind.  Sie  ordnen  Erhebungen  an  und
führen  sie  durch,  wachen  über  die  Ausführung  der  Verordnungen  und
über  den  Landesverkehr  in  Gegenständen  des  notwendigen  Lebcnsbedarfs,
  beraten  und  beaufsichtigen  die  Tätigkeit  der  örtlichen  Preisstellen, ­
  insbesondere  soweit  Verpflichtungen  der  Gemeinden  zum  Erlaß
von  Höchstpreisen  vorliegen,  nehmen  den  örtlichen  Preisstellen  jene
Arbeiten  ab,  die  zwar  dringlich  auftreten,  aber  von  den  Ortsstellen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.