Full text : Die Preisprüfungsstellen

den  örtlichen  Verhältnissen  angemessenen  Preise  aus  der  Grundlage
der  Erzeugungs-,  Verarbeitung»-  und  sonstigen  Gestehungskosten
aus  ihrer  Kenntnis  der  Marktverhältnisse  herauszufinden  sind,  also
eine  deutliche  Angabe  des  Verfahrens  bei  der  Preisregclung  und
Preisprüfung.  Das  gleiche  liegt  in  §  5  Ziff.  1  vor.  Hier  wird  den
Prcisstellen  die  Befugnis  gegeben,  den  Verkehr  in  ganz  bestimmter
Weise,  durch  Aushang  von  Preistafeln,  zu  überwachen.  Und
wiederum  umschließen  die  in  §  6  zusammengefaßten  Befugnisse  eine
methodische  Anweisung,  Befugnisse,  die  bei  Ermittelung  und  Überwachung ­
  des  angemessenen  Preises  Hilfe  leisten:  Nachrichtenaustausch ­
  untereinander,  Erhebungen,  Untersuchungsrechte,  Bestellung
von  Beauftragten.
Innerhalb  dieser  Richtlinien  bleibt  für  Unterschiede  im
Verfahren  ein  breiter  Spielraum.  So  erklärt  sich  die  Buntheit  des
praktischen  Verfahrens  bei  den  Preisstellen.  Es  finden  sich  viele
bemerkenswerte  Abweichungen,  örtliche  Sondcrgestaltungen,  denen
im  einzelnen  nicht  nachgegangen  werden  kann.  Nur  die  großen
Grundlinien  in  der  Verschiedenheit  des  Arbeitsverfahrens  sollen  hier
aufgewiesen  werden.  Unsere  Darstellung  hält  sich  dabei  an  die  einzelnen ­
  Aufgabengebiete  der  Preisstellen.
A)  Preisermittelung.
Die  wenig  strenge  Fassung  der  Aufgaben  des  §  4  Ziff.  1,  gleichzeitig ­
  aber  das  Beratungsrecht  der  Preisstellen  in  kommunalen  Versorgungsmaßnahmen ­
  ließen  für  große  Verschiedenheit  des  Verfahrens
Raum.  Wir  können  drei  Arten  des  Verfahrens  deutlich  unterscheiden.
a)  Eine  Preisermittclung,  die  sich  wesentlich  an  die  Gestehungskosten ­
  hält  („5k  o  st  e  n.  p  r  e  i  s  e  r  mittel  u  n  g").  Leitender  Gesichtspunkt ­
  so  vorgehender  Stellen  ist,  genaue  Kostenpreise  herauszurcchnen,
  um  sie  als  Unterlage  für  Höchstpreise  und  Verkehrsüberwachung ­
  zu  benutzen.  Innerhalb  dieser  Kostenpreisermittelung  finden
sich  wiederum  abweichende  Anschauungen  und  verschiedene  Auffassungen ­
  dessen,  was  zu  den  Gestehungskosten  zu  rechnen  ist;  insbesondere ­
  über  die  Frage,  was  zulässige  Gewinnzuschläge  sind,  gehen
die  Meinungen  auseinander,  aber  auch  über  die  Zulässigkeit  der
Aufrechnung  von  Verlusten,  Geschäftsausfällen,  Risiken,  kurz  über
das,  was  die  Kosten  von  Betrieb  zu  Betrieb  auseinandergehen  läßt.
Die  Schwierigkeit,  allgemein  verwendbare,  einwandfreie  Gesichtspunkte ­
  für  die  Gestehungskostenermittelung  zu  finden,  diese  Arbeit
insbesondere  in  den  viel  verflochtenen  Produktionen  der  Landwirtschaft
durchzuführen,  das  Bedenken  anderseits,  nur  eine  praktisch  doch  nicht
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.