Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

sorgen?" 1 )  So  hatte  er  1808  gedacht,  und  er  scheint  seine  Meinung
später  nicht  geändert  zu  haben.
Der  Staat  spürte  aber  schließlich  die  Depossedierung  der  Bauern  am
eigenen  Leibe:  die  Leistungen  der  ländlichen  Gemeinden  für  öffentliche
Zwecke  begannen,  sich  auffallend  zu  vermindern.  Die  Regierung  suchte
durch  Enqueten  über  Umfang  und  Ursachen  des  Rückgangs  der  Bauern
Klarheit  zu  gewinnen.  Das  Vordringen  des  Rittergutsbesitzes  erklärte
man  sich  damals  teils  aus  dem  Fortschritt  der  Techmk  auf  den  größeren
Gütern,  mit  dem  die  kleinen  Wirte  nicht  wetteifern  könnten,  teils  aus  der
ungünstigen  Lage  der  Bauern:  es  habe  ihnen  an  den  nötigen  Geldmitteln
zur  Überwindung  der  schwierigen  Zeit  des  Übergangs  gefehlt 2  3  4 ).
Hier  stoßen  wir  auf  ein  Versäumnis,  an  dem  auch  Schön  nicht  unschuldig ­
  ist.  Gerade  die  aus  der  Erbuntertänigkeit  befreiten  Klassen  hätten
eines  vorsichtig  erteilten,  aber  billigen  und  leicht  zugänglichen  Kredits
besonders  bedurft.  Hinsichtlich  der  Kreditbeschaffung  war  aber  der
bäuerliche  Besitzer  gegenüber  dem  adligen  und  dem  größeren  köllmischen  in
verhängnisvollem  Nachteil.  In  die  Landschaft  war  er  nicht  ausgenommen,
indessen  war  seine  Stelle  seit  1823  sofort  beleihbar,  wenn  sie  von  Rittergutsbesitzern ­
  erworben  wurde.  Das  hieß,  „eine  Prämie  auf  die  Auskaufung
setzen»)."  In  Westpreußen  kam  es  vor,  daß  Rittergutsbesitzer  ihre  Darlehensgesuche ­
  an  die  Landschaft  offen  damit  begründeten,  sie  wollten  das
Geld  dazu  verwenden,  um  ihre  ehenialigen  Bauern  auszukaufen 1 ).  Mit
Hilfe  des  landschaftlichen  Kredits  konnte  also  auch,  wer  kein  Kapital  zur
Verfügung  hatte,  das  Gutsland  auf  Kosten  des  Bauernlands  erweitern.
Den  kleinen  Besitzern  stand  weder  der  landschaftliche  noch  sonst  ein
organisierter  Kredit  zur  Verfügung.  Das  war  namentlich  verhängnisvoll
für  die  regulierten  Bauern,  die  eine  Renteulast  zu  tragen  hatten.  Als
man  im  Jahre  1850  daran  ging,  die  Unterlassungssünden  der  Agrarreform
von  1807-—16  wieder  gutzumachen,  hat  man  Rentenbanken  geschaffen.
Es  hat  aber  schon  1814—16  der  Plan  bestanden,  den  Bauern  die  kapitaluiäßige
  Ablösung  ihrer  Renten  durch  Gründung  besonderer  Kreditinstitute
oder  durch  ihre  Ausnahme  in  die  Landschaften  zu  ermöglichen»),  -vie

1 )  Knapp  II  153.  o„„switp  19  Rebr.  1844.
2 )  Verfügung  der  Regierung  zu  Königsberg  an  die  Landr
Königsberger  St.  A.  L.  K.  Mlenstein  29.
3 )  Skalweit,  Forsch,  z.  brdbrg.  u.  Preuß.  Gefch.  22,  3  .
4 )  H.  Mauer  S.  85.

»)  Über  die  dahingehenden  Vorschläge  des  neumark  sch  _  gjjJuer  ©-  107ffv-
  Knobelsdorfs  und  des  schlesischen  Landrats  Gruttschrei  e  g  -,  J  1 _  Mg.  u.
Die  Gutachten  der  ostpr.  und  der  westpr.  Generalland,chaft-dirck
16.  Dez.  1815:  Berlin  L.-M.  L.  S.  Gen.  21.  Danzig  St.  2.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.