Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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weil  ihr  die  dazu  nothwendigen  Kentniße  nicht  eigen  seyn  können,  die  Sache
so  gut  machen  kann.
Den  mir  untergeordneten  Regierungen  habe  ich  meiner  Pflicht  nach
Ewr.  p.  directe  an  sie  erlaßenen  Verfügungen  zwar  gleich  zugehen  laßen,
ihnen  aber  dabei  geschrieben,  daß  meine  von  des  Herrn  Staats-Canzlers
Durchlaucht  erhaltene  Instruction  abweichend  wäre,  also  ich  hier  ein  Mißverständniß ­
  vermuthete,  worüber  ich  eine  nähere  Erklärung  erbitten  würde.
Zugleich  habe  ich  bei  des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht  angefragt,
da  mir  keine  Königliche  Ordre  bekannt  ist,  wodurch  die  ständische  Angelegenheiten, ­
  insofern  sie  auf  Grundstücke  unter  3000  rth.  Werth  Bezug  haben,
der  Leitung  und  Verantwortlichkeit  des  Ober-Präsidenten  entnommen  sind:
ob  Se.  Majestät  darüber  eine  Bestimmung  zu  erlaßen  geruhet  haben,  da
Ewr.  p.  die  Bestinnnung  in  der  Sache  ganz  den  Regierungen  übertragen.
Bevor  ich  diese  Königliche  Bestimmung  habe,  glaube  ich  eine  Sache,
die  Se.  Majestät  ständisch  behandelt  wißen  wollen  und  meiner  Leitung
als  Königlicher  Commißarius  anvertraut  haben,  ohne  mich  verantwortlich
zu  machen,  nicht  abgeben  zu  dürfen.
Sollte  aber  ein  Königlicher  Befehl  meine  Würksamkeit  hierin  beschränken, ­
  so  würde  ich  jede  Leitung  oder  Einwürkung  darin  sogleich  vermeiden ­
  und  der  Provinz  die  neuere  Bestimmung  bekant  machen,  in  jedem
Fall  mir  aber  zuvor  den  Königlichen  Befehl  deshalb  erbitten.
Danzig,  den  30.  Januar  1818.
gez.  v.  Schoen.

An
des  Königlichen  Staats-  und
Ministers  des  Innern  Herrn
v.  Schuckmann  Excellenz
Zu
            
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