Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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nähme  von  Seiten  des  Landtages  genau  nach  den  vorgeschriebenen
Regeln  verfahren,  wie  der  ständische  Oommittöo  nach  der  letzten
Versammlung  in  dem  Bericht  an  des  Herrn  Staats-Canzlers  Durchlaucht ­
  unter  dem  22.  d.  M.  klar  dargethan  hat.
Endlich
4,  bestimmen  Ewr.  p.  in  jener  Verfügung,  daß  in  dieser  Angelegenheit,
welche  nach  mehrmaligen  Befehlen  Sr.  Majestät  als  ständisch  behandelt ­
  werden  soll,  die  Festsetzung  von  den  Regierungen  erfolgen  soll.
Hiedurch  hörte  diese  Angelegenheit  auf,  ständische  Sache  zu  seyn,  weil,
wenn  sie  dies  ist,  sie  den  Königlichen  Befehlen  nach,  zum  Ressort  des
Oberpräsidenten,  den,  alle  ständische  Sachen  übertragen  sind,  gehört,
und  der  als  Königlicher  Commissarius  zwar  nichts  festzusetzen,  aber  die
Beschlüße  der  Stände  zu  oontrolliren  hat.  Die  Verfügung  bestimmte
sogar  das  Verhältniß  des  Ober-Präsidenten  zu  den  Regierungen
widerstreitend  der  Jmmediat-Jnstruction,  obgleich  keine  Kabinets-Ordre
  beilag,  ohne  welche  ich  aber  als  Ober-Präsident,  ohne  niich
verantwortlich  zu  machen,  keine  andere  Stellung  annehmen  darf.
Es  könnte  indeßen  hieraus  insbesondere  bei  dem  guten  Verhältniße,  in
dem  ich  mit  der  mir  untergeordneten  Regierungen  stehe,  in  der  Sache
selbst  nicht  wesentlich  ankommen.  In  Absicht  der  adelichen  Güter  und
deren  Hintersaaßen  hatten  Se.  Majestät  ohne  Rücksicht  auf  die  Größe
der  Güter  den  Plan  genehmigt,  und  es  durfte  nach  der  Königlichen
Bestimmung  hier  keine  Veränderung  stattfinden.  Die  Köllmer  in  dem
kleinen  Theile  der  Provinz,  wo  sie  nur  existiren,  sind  größtentheils
nur  in  Masse  angenommen,  also  ist  die  Vertheilung  noch  vorbehalten,
welche  ich  den  Regierungen  mit  den  bestehenden  Kreis-Commissionen
unter  meiner  Controlle  überlaßen  zu  können  glaubte.  Die  erste  Rate
des  Geldes  wurde  mit  Sehnsucht  von  der  ganzen  Provinz  posttäglich
erwartet.  Es  war  keine  Zeit  zu  verlieren  und  da,  ich  in  der  Regel  alles
durch  die  Regierungen  gehen  laße  und  mit  ihnen  mache,  so  übertrug
ich  ihnen  in  dieser  speciellen  Sache  gerne  diese  meiner  Verantwortlichkeit ­
  von  Sr.  Majestät  übergebene  Sache  und  instruirte  sie  unter  dem
4.  d.  M.  in  der  Ewr.  p.  unter  dem  6.  d.  M.  angezeigten  Art,  wobei  der
Königliche  Befehl  befolgt  wurde,  und  doch  das  geschah,  was  ohne  Verletzung ­
  der  mir  zur  Achtung  zugefertigten  Königlichen  Befehle  und
des  von  Sr.  Majestät  mir  angewiesenen  Dienst-Verhältnißes  nach
Ewr.  p.  Verfügung  geschehen  konnte.
Dies  haben  nun  Ewr.  p.  unter  dem  16.  d.  M.  nicht  zu  billigen  geruhet,
int  Gegenteil  gefordert:  daß  das  für  die  ländlichen  Gutsbesitzer  unter
3000  rth.  Werth  bestimmte  Quantum  ohne  Rücksicht  auf  Adel  oder  Köllmer
durch  die  ganze  Provinz  aufs  Neue  vertheilt  und  von  den  Regierungen
            
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