Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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für  unbepsandbrieste  Güter  und  für  das  Land  überhaupt  wenig  übrig
bleiben.
Eine  Unterstüzzung  zum  Betriebs  Fonds  wird  nur  in  wenigen  Fällen,
und  nur  sehr  beschränkt  erforderlich  seyn,  denn  an  Vieh,  Pferden,  Saaten,
Akkergeräthen  pp.  fehlt  es  nicht,  und  zu  neuen  Wirtschafts-Arten  ist  außer
Geld,  auch  noch  das  Zusammentreffen  anderer  Bedingungen  als  Kenntniß
der  Sache,  eigene  Leitung  der  Wirtschaft  pp.  nothwendig,  welche  nicht
immer  vorausgesetzt  werden  können.
Um  feine  Schaafe  kaufen  und  eine  feine  Schäferey  erhalten  zu  können,
gehört  Bekanntschaft  mit  der  Sache  und  sehr  sorgfältige  Leitung  derselben.
Die  Betriebs  Gelder  würden  daher  nur  in  einzelnen  Fällen  ihrer  Bestimmung ­
  gemäß  zweckmäßig  angelegt  werden,  allgemein  gegeben  aber
in  der  Regel  nur  zur  Bezahlung  von  Schulden  dienen,  also  den  Gläubigern
zu  statten  kommen,  und  die  Wirtschafts  Art  in  der  Regel  so  bleiben,  wie
sie  war.  Ist  dieß  der  Fall  so  würde
ad  3,  wenn,  wie  wahrscheinlich  ist,  sich  die  Getreide  Preise  in  10  Jahren
wenig  verändern,  die  Verlegenheit  nach  10  Jahren  wenig  vermindert
wieder  stattfinden,  weil  dann  die  Amortisation  der  Vorschüße  mit
4  Prozent  ihren  Anfang  nehmen  soll.  Ein  Gutsbesitzer,  welcher
100000  rth.  der  Landschaft  schuldig  ist,  würde  durch  Zinsen  Ersparung ­
  während  10  Jahren  40000  rth.  Retablissements  Gelder
erhalten  und  nach  10  Jahren  nicht  allein  von  100000  rth.,  sondern
von  140000  rth.  4  Prozent,  also  mehr  als  setzt,  an  Zinsen  zu  zahlen
haben,  und  die  Etablissements  Gelder  durch  Ersparung  kommen  so
allmählig  in  die  Wirthschafts  Kasse  des  Gutsbesitzers,  daß  sie  von
ihm  wohl  nur  selten  als  Kapital  Zahlung  werden  betrachtet  werden
können.
acl  4,  Der  aufs  Neue  in  Antrag  gebrachte  Jndult,  welcher  darauf  gegründetwird, ­
  daß  es  an  Geld  fehle  und  den  Gutsbesitzern  es  unmöglich
sey,  Privat-Kapitalien  anlehnsweise  zu  erhalten,  würde  vollends
allen  Kredit  den  Gutsbesitzern  nehmen  und  selbst  den  jezt  noch  vermögenden ­
  Mann  in  die  Lage  setzen,  bei  jedem  bedeutenden  Unglücks ­
  Fall  sein  Gut  verlaßen  zu  müßen.  Wenn  in  einem  Lande
das  Vi8eonto  3  Prozent  steht,  so  ist  dies  der  beste  Beweiß,  daß  es  weder
an  Geld  noch  an  Kapital,  sondern  in  Beziehung  auf  die  Gutsbesitzer ­
  nur  an  Vertrauen  oder  Kredit  fehlt,  und  dieser  mußte  schwinden, ­
  nicht  allein,  weil  durch  Krieg  das  Land  verheert  war,  sondern
insbesondere  weil,  selbst  bei  dem  Mangel  unserer  Gesetze  in  dieser
Hinsicht,  ein  Jndult  eintrat*),  und  später  es  auch  nicht  an  Anträgen

-)  So!
            
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