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fehlte, ben Gutsbesitzer gesetzlich zu autorisieren, seine Verbindlichkeiten
entweder nicht oder uiwollkonimen (durch Psandbriefe) erfüllen
zu dürfen. Hat schon dies den Kredit dermaaßen erschüttert,
so würde ein neuer Jndult ihn vollends vernichten und dem Gutsbesitzer,
der noch etwas besizt, zum Verderben gereichen.
Sollten die Königlichen und die Ständischen Behörden über diesen
Punkt befragt werden, so würde mit Ausnahme des Litthauischen Ober-Landes
Gerichts, dessen Bericht über diesen Gegenstand als eine Merkwürdigkeit
Gegenstand des gesellschaftlichen Gesprächs int Lande war,
nur eine Stimme sich dagegen erklären.
Bei dem Einfluß, den das Landschaftliche Kredit Institut auf den
Wohlstand der Provinz hat, kommt es, wenn von Unterstüzzung der Provinz
die Rede ist, meines Erachtens zunächst darauf an: dieses Institut ans seiner
Verlegenheit zu setzen, und ihm wieder Festigkeit zu geben.
Um hierzu einen Plan aufstellen zu können, ist vor allem eine genaue
Kenntniß vom Zustande dieses Instituts (eine Balance dieses großen insuffizienten
Banquier Hauses) nothwendig.
Es kommt darauf an, das Deficit an Kapital und Zinsen nach Jahren
aproximativ zu bestimmen, und wenn dem Institute eine zeitgemäße
gehörige Einrichtung und Administration gegeben ist, ihm mit deni fehlenden
Kapital und den fehlenden Zinsen zu Hülfe zu kommen. Diese Balance
enthält der Bericht, auch nach den einzelnen Theilen derselben, so wenig,
daß auf den Grund des Berichts keine Summe angegeben werden kann,
durch deren Gabe das Institut aus der jetzigen Verlegenheit gerettet und
dessen Fortbestehen begründet werden kann. Eine solche Balance würde
der Bestimmung, der Summe, welche nöthig ist, durchaus vorher gehen
müßen. Ob die Unterstüzzung in Tressorscheinen oder in Gelde geleistet
ivird, ist wohl durchaus gleichgültig, da die Tresorscheine realisiert werden;
nur würde die Tresorschein Zahlung in Preußen noch den großen Nachtheil
haben, daß, weil deren Realisierung nur in Berlin erfolgt, eine bedeutende
Ausgabe derselben sie in Preußen wenigstens 2 Prozent unter
pari stellen dürfte. Ist die Landschaft in den Stand gesezt, ihre Verbindlichkeiten
erfüllen zu können, so ist schon viel zur Unterstüzzung der Provinz
geschehen. Dieß würde aber nicht zureichend seyn; sondern folgende Maaßregeln
würden daneben eintreten müssen.
1, Der Gutsbesitzer welcher Grund und Boden bei der Auseinandersetzung
mit seinen Bauern annimmt, kann nur auf die Hälfte der Etablissements
Kosten Pfandbriefe von der Landschaft erhalten. In
Absicht der zweiten Hälfte fehlt ihm das Kapital, und da käme es
darauf an: einem solchen Gutsbesitzer bei einem Geld Institute unter
Garantie des Staats einen Kredit auf die zweite Hälfte zu eröffnen,