Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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fehlte, ben Gutsbesitzer gesetzlich zu autorisieren, seine Verbindlich 
keiten entweder nicht oder uiwollkonimen (durch Psandbriefe) er 
füllen zu dürfen. Hat schon dies den Kredit dermaaßen erschüttert, 
so würde ein neuer Jndult ihn vollends vernichten und dem Guts 
besitzer, der noch etwas besizt, zum Verderben gereichen. 
Sollten die Königlichen und die Ständischen Behörden über diesen 
Punkt befragt werden, so würde mit Ausnahme des Litthauischen Ober- 
Landes Gerichts, dessen Bericht über diesen Gegenstand als eine Merk 
würdigkeit Gegenstand des gesellschaftlichen Gesprächs int Lande war, 
nur eine Stimme sich dagegen erklären. 
Bei dem Einfluß, den das Landschaftliche Kredit Institut auf den 
Wohlstand der Provinz hat, kommt es, wenn von Unterstüzzung der Provinz 
die Rede ist, meines Erachtens zunächst darauf an: dieses Institut ans seiner 
Verlegenheit zu setzen, und ihm wieder Festigkeit zu geben. 
Um hierzu einen Plan aufstellen zu können, ist vor allem eine genaue 
Kenntniß vom Zustande dieses Instituts (eine Balance dieses großen in- 
suffizienten Banquier Hauses) nothwendig. 
Es kommt darauf an, das Deficit an Kapital und Zinsen nach Jahren 
aproximativ zu bestimmen, und wenn dem Institute eine zeitgemäße 
gehörige Einrichtung und Administration gegeben ist, ihm mit deni fehlenden 
Kapital und den fehlenden Zinsen zu Hülfe zu kommen. Diese Balance 
enthält der Bericht, auch nach den einzelnen Theilen derselben, so wenig, 
daß auf den Grund des Berichts keine Summe angegeben werden kann, 
durch deren Gabe das Institut aus der jetzigen Verlegenheit gerettet und 
dessen Fortbestehen begründet werden kann. Eine solche Balance würde 
der Bestimmung, der Summe, welche nöthig ist, durchaus vorher gehen 
müßen. Ob die Unterstüzzung in Tressorscheinen oder in Gelde geleistet 
ivird, ist wohl durchaus gleichgültig, da die Tresorscheine realisiert werden; 
nur würde die Tresorschein Zahlung in Preußen noch den großen Nach 
theil haben, daß, weil deren Realisierung nur in Berlin erfolgt, eine be 
deutende Ausgabe derselben sie in Preußen wenigstens 2 Prozent unter 
pari stellen dürfte. Ist die Landschaft in den Stand gesezt, ihre Verbindlich 
keiten erfüllen zu können, so ist schon viel zur Unterstüzzung der Provinz 
geschehen. Dieß würde aber nicht zureichend seyn; sondern folgende Maaß 
regeln würden daneben eintreten müssen. 
1, Der Gutsbesitzer welcher Grund und Boden bei der Auseinander 
setzung mit seinen Bauern annimmt, kann nur auf die Hälfte der Eta 
blissements Kosten Pfandbriefe von der Landschaft erhalten. In 
Absicht der zweiten Hälfte fehlt ihm das Kapital, und da käme es 
darauf an: einem solchen Gutsbesitzer bei einem Geld Institute unter 
Garantie des Staats einen Kredit auf die zweite Hälfte zu eröffnen,
	        
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