Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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fehlte,  ben  Gutsbesitzer  gesetzlich  zu  autorisieren,  seine  Verbindlichkeiten ­
  entweder  nicht  oder  uiwollkonimen  (durch  Psandbriefe)  erfüllen ­
  zu  dürfen.  Hat  schon  dies  den  Kredit  dermaaßen  erschüttert,
so  würde  ein  neuer  Jndult  ihn  vollends  vernichten  und  dem  Gutsbesitzer, ­
  der  noch  etwas  besizt,  zum  Verderben  gereichen.
Sollten  die  Königlichen  und  die  Ständischen  Behörden  über  diesen
Punkt  befragt  werden,  so  würde  mit  Ausnahme  des  Litthauischen  Ober-Landes
  Gerichts,  dessen  Bericht  über  diesen  Gegenstand  als  eine  Merkwürdigkeit ­
  Gegenstand  des  gesellschaftlichen  Gesprächs  int  Lande  war,
nur  eine  Stimme  sich  dagegen  erklären.
Bei  dem  Einfluß,  den  das  Landschaftliche  Kredit  Institut  auf  den
Wohlstand  der  Provinz  hat,  kommt  es,  wenn  von  Unterstüzzung  der  Provinz
die  Rede  ist,  meines  Erachtens  zunächst  darauf  an:  dieses  Institut  ans  seiner
Verlegenheit  zu  setzen,  und  ihm  wieder  Festigkeit  zu  geben.
Um  hierzu  einen  Plan  aufstellen  zu  können,  ist  vor  allem  eine  genaue
Kenntniß  vom  Zustande  dieses  Instituts  (eine  Balance  dieses  großen  insuffizienten
  Banquier  Hauses)  nothwendig.
Es  kommt  darauf  an,  das  Deficit  an  Kapital  und  Zinsen  nach  Jahren
aproximativ  zu  bestimmen,  und  wenn  dem  Institute  eine  zeitgemäße
gehörige  Einrichtung  und  Administration  gegeben  ist,  ihm  mit  deni  fehlenden
Kapital  und  den  fehlenden  Zinsen  zu  Hülfe  zu  kommen.  Diese  Balance
enthält  der  Bericht,  auch  nach  den  einzelnen  Theilen  derselben,  so  wenig,
daß  auf  den  Grund  des  Berichts  keine  Summe  angegeben  werden  kann,
durch  deren  Gabe  das  Institut  aus  der  jetzigen  Verlegenheit  gerettet  und
dessen  Fortbestehen  begründet  werden  kann.  Eine  solche  Balance  würde
der  Bestimmung,  der  Summe,  welche  nöthig  ist,  durchaus  vorher  gehen
müßen.  Ob  die  Unterstüzzung  in  Tressorscheinen  oder  in  Gelde  geleistet
ivird,  ist  wohl  durchaus  gleichgültig,  da  die  Tresorscheine  realisiert  werden;
nur  würde  die  Tresorschein  Zahlung  in  Preußen  noch  den  großen  Nachtheil ­
  haben,  daß,  weil  deren  Realisierung  nur  in  Berlin  erfolgt,  eine  bedeutende ­
  Ausgabe  derselben  sie  in  Preußen  wenigstens  2  Prozent  unter
pari  stellen  dürfte.  Ist  die  Landschaft  in  den  Stand  gesezt,  ihre  Verbindlichkeiten ­
  erfüllen  zu  können,  so  ist  schon  viel  zur  Unterstüzzung  der  Provinz
geschehen.  Dieß  würde  aber  nicht  zureichend  seyn;  sondern  folgende  Maaßregeln ­
  würden  daneben  eintreten  müssen.
1,  Der  Gutsbesitzer  welcher  Grund  und  Boden  bei  der  Auseinandersetzung ­
  mit  seinen  Bauern  annimmt,  kann  nur  auf  die  Hälfte  der  Etablissements ­
  Kosten  Pfandbriefe  von  der  Landschaft  erhalten.  In
Absicht  der  zweiten  Hälfte  fehlt  ihm  das  Kapital,  und  da  käme  es
darauf  an:  einem  solchen  Gutsbesitzer  bei  einem  Geld  Institute  unter
Garantie  des  Staats  einen  Kredit  auf  die  zweite  Hälfte  zu  eröffnen,
            
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