Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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so  daß  er  Kapital  zu  4  Prozent  erhalten  könne.  Den  Umfang  der
Summe  bin  ich  außer  Stande  jezt  zu  bestimmen,  ich  glaube  aber  wohl,
daß  ein  Kredit  von  1  bis  200000  rth.  auf  2  bis  3  Jahre  zureichend  seyn
dürfte.
2,  Der  Gutsbesitzer,  der  wider  seinen  Willen  mit  seinen  Bauern  und  umgekehrt ­
  auseinandergesezt  wird,  ist  verbunden,  für  das,  was  wider
seinen  Willen  geschieht,  die  Kosten  zu  bezahlen.  Die  Regulierung
geschieht  als  Landespolizeyliche  Maaßregel,  und  daher  halte  ich  es  für
angemessen,  daß  der  Staat  die  Kosten  für  den  bezahle,  der  wider  seinen
Willen  zur  Regulierung  genöthigt  wird.
3,  Durch  öffentliche  Werke,  welche  für  Rechnung  des  Staats  geführt
werden,  bekommt  der  Gutsbesitzer,  der  Bauer  und  der  Tagelöhner
Hülfe.  Der  Obaussäe  Bau  würde  um  mehrere  Städte,  wo  das  Straßengeld ­
  ein  Einkommen  gewährt,  vorzugsweise  und  ausgedehnt  in  dieser
Provinz  zu  führen  seyn.
4,  Ein  sehr  wirksames  Mittel  zu  Erhöhung  des  Wohlstandes  einer  Provinz ­
  ist  jezt  die  Zucht  feiner  Schaafe.  Es  würde  daher  der  Plan  wegen
Anlegung  einer  Stammschäferey  in  Ostpreußen  und  Litthauen  wieder
aufzunehmen  und  so  ausgedehnt  auszuführen  seyn,  daß  jeder  Gutsbesitzer ­
  für  geringe  Preise  da  Schaafe  und  Bökke  erhalten  könne.
Diese  Sache  kann  ihrer  Natur  nach  nur  allmählig  ins  Leben  treten
und  durch  die  Stammschäferey  würde  die  Möglichkeit  gegeben,  sie
aufnehmen  zu  können.
5,  Die  Verabreichung  von  Betriebs  Kapital  an  einzelne  Gutsbesitzer
selbst  kann  meines  Erachtens  nur  individuell  behandelt  werden.
Die  General  Landschafts  Direktion  als  die  ständische  Behörde
würde  sich  zuvor  von  der  Lage  der  Sache  und  der  Persönlichkeit  des
Gutsbesitzers  überzeugen  und  hiernächst  ihre  Anträge  bei  dem  Königlichen ­
  Oommissarius  machen  müssen.  Wie  oben  bemerkt,  vermuthe  ich,
daß  wenige  Gutsbesitzer  in  der  Lage  seyn  werden,  ein  solches  Kapital
fordern  zu  können:  die  Höhe  des  Kapitals  dürfte  in  keinem  einzelnen
Fall  mehr  als  10000  rth.  betragen.
6,  Würden  noch  die  Gutsbesitzer  in  Betracht  kommen,  welche  bei  persönlicher ­
  Würdigkeit  und  wenn  ihre  Güter  nicht  über  %  des  Werths
verschuldet  sind,  bloß  dadurch  aus  dem  Besitz  ihrer  Güter  zu  kommen
befürchten  müssen,  daß  ihnen  einzelne  Kapitalien  gekündigt  werden.
Haben  solche  Gutsbesitzer  erwiesen  ihr  Gut  zum  Theil  mit  eigenem
Kapital  erkauft  und  diese  Valuta  noch  vor  dem  Jahr  1806  gehabt:  so
würde  für  diese  nur  ein  Kredit  bei  einem  Geld-Institut  unter  Garantie
des  Staats  bis  auf  %  der  Valuta  zu  eröffnen  seyn.
Und  sollten  diese  Bedingungen  insgesammt  bei  einzelnen  Guts-
            
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