Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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beschern  nicht  zutreffen,  dabei  aber  Würdigkeit  der  Familie  eine  Unter»
stüzzung  rathsam  machen,  so  wird  es  endlich
7,  rathsamer  seyn,  in  solchen  einzelnen  Fällen,  Pensionen  zu  bewilligen,
als  Kapitale  hinzugeben.
Schön.
Marienwerder  den  19.  März  24.

Beilage  Nr.  III.
Kabinettsordre  an  v.  Schön  vom  12.  Februar  1825.
(Geh.  St.  A.  Rep.  77  Tit.  215  Nr.  31  vol.  II.  Abschrift.)
Mit  Bezug  auf  Meine  Ordre  vom  5ten  Juny  v.  I.  eröffne  Ich  Ihnen
auf  den  Vortrag,  der  Mir  über  Ihre  definitiven  Anträge  zur  Unterstützung
der  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  gehalten  worden,  daß  Ich  dieselben
nach  Ihrem  Berichte  vom  23ten  August  d.  I.  zwar  im  Allgemeinen  genehmige, ­
  doch  mit  der  Maaßgabe,  daß  die  Unterstützungs-Summe  ans
3  Millionen  Thaler  beschränkt  bleibe.
Mit  dieser  Summe  müßen  Sie  die  Bedürfniße  bis  zum  I  ten  Juny  1826
zu  bestreiten  und  in  Rücksicht  auf  die  einzelnen  von  Ihnen  berechneten
Bedarfs  Gegenstände,  sowohl  für  die  Landschaften,  als  für  die  Gutsbesitzer
mit  den  in  Rechnung  gestellten  Summen  sich  verhältnismäßig  einzurichten
suchen.
Wenn  sich  mit  Ablauf  des  Junius  1826  ergeben  sollte,  daß  eine  vermehrte ­
  Unterstützung  noch  dringend  erforderlich  sey,  so  wird  es  von  den
alsdann  vorhandenen  Mitteln  abhängen,  ob  und  in  welcher  Art  die  Staats-Caße
  noch  anderweit  hinzutreten  könne.
Mit  Bezug  hierauf  bestimme  ich  auf  die  einzelnen  Anträge  Folgendes:
A.  Wegen  Ostpreußen.
I.  Auf  die  Anträge  für  die  Landschaft  will  Ich  hiermit
1,  diejenigen  329500  rth.
erlaßen,  welche  der  Landschaft  in  den  Zinszahlungs  Terminen  von
1822  und  1823  vorgeschossen  worden  sind,  wobey  Ich  jedoch  die  Maasgabe ­
  hinzufüge,  daß  es  nach  Ihrer  gewißenhaften  Ueberzeugung  von
der  Nothwendigkeit,  durch  eine  ganz  oder  theilweise  zu  bewilligende
Niederschlagung  der  Pfandbriefszinsen-Nückstände  einzelnen  der  Erhaltung ­
  würdigen  Grundbesitzern  zu  Hülfe  kommen,  gestattet  bleiben
soll,  zu  Gunsten  solcher  einzelnen  Pfandbriefsschuldner  über  diese
Summe  zu  verfügen.
            
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