Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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2. eine WegeStrecke bey Schwetz, 
3. eine WegeStrecke zwischen Pranst und Dirschau, 
4. Fortsetzung des Festungsbanes in Thorn mit besonderer Rücksicht auf 
Arbeiten, die der Landwirth leisten kann u. s. w. 
Was den Umfang der Maßregel, in Gelde angegeben, betrift, so giebt 
die Regierung zu Danzig 40/m an. Ich besorge, daß dieß nicht zureichen 
wird, aber als AnhaltePunkt es behaltend, würde Marienwerder bei der 
größeren Armut und den mehreren, wenngleich unbedeutendern Domamen 
wenigstens 60000 rth. bedürfen, und so käme eine Summe von 100000 rth. 
heraus. Der Antrag scheint der Zahl nach hoch, aber er scheint es auch nur; 
denn es soll hingegeben werden, was doch nicht einkommt, und es ist 
Hiebey nicht von einer Gabe, sondern nur davon die Rede, für das, was man 
zu fordern hat und nicht bekommt, die Valuta in einem anderen Gegen 
stände zu nehmen, der als allgemein nützliches Großes Werk die reichlichsten 
Zinsen trägt. 
Um diesen Plan zu vollführen, würde freilich an Aufsichts- und Geräte 
kosten und Neben-Ausgaben noch eine baare Summe nothwendig seyn, 
allein diese schlage ich höchstens auf 5000 rth. für jedes Departement und 
auf 10000 rth. für die Provinz Westpreußen an. In Absicht dieser glaube 
ich annehmen zu können, daß des Herrn HandelsMinisters Exc., da gerade 
in dessen Wirkungskreis gute Werke ohne Anweisung auf die WegeBau 
Fonds vollführt werden sollen, bey der hohen Theilnahme und wohlwollen 
den Unterstützung, welche die diesjährige Arbeit sich zu erfreuen hatte, sehr 
gerne auf die dazu bestimmten Fonds anzuweisen geruhen werde. 
Schließlich bemerke ich hier nur noch, 
1. daß dieser mein Vorschlag, meiner Absicht nach, durchaus keinen Ein 
fluß auf pflichtmäßige Einziehung der baaren Gefälle von Seiten der 
Regierungen haben darf, und daß mein Plan erst da seinen Anfang 
nimmt, wo die Regierung mit aller Strenge das, was vorschrifts 
mäßig geschehen soll, versucht hat, und 
2. daß über den Einfluß der jetzt in Absicht der ProduktenPreise ver 
änderten Zeit auf den Gutsbesitzer und dessen Hintersaaßen und 
Oreckitoron 
a. vor Allem die beßere Gestaltung der Landschaft so bald als möglich 
nothwendig ist, und 
b. neu fassende Maßregeln in Absicht auf Verschuldung und Vererbung 
dringend nöthig seyn werden, zu deren Ermittelung und zu deren 
Vorschlag die bevorstehende Ständische Versammlung geeignet ist. 
Schön.
	        
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