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2. eine WegeStrecke bey Schwetz,
3. eine WegeStrecke zwischen Pranst und Dirschau,
4. Fortsetzung des Festungsbanes in Thorn mit besonderer Rücksicht auf
Arbeiten, die der Landwirth leisten kann u. s. w.
Was den Umfang der Maßregel, in Gelde angegeben, betrift, so giebt
die Regierung zu Danzig 40/m an. Ich besorge, daß dieß nicht zureichen
wird, aber als AnhaltePunkt es behaltend, würde Marienwerder bei der
größeren Armut und den mehreren, wenngleich unbedeutendern Domamen
wenigstens 60000 rth. bedürfen, und so käme eine Summe von 100000 rth.
heraus. Der Antrag scheint der Zahl nach hoch, aber er scheint es auch nur;
denn es soll hingegeben werden, was doch nicht einkommt, und es ist
Hiebey nicht von einer Gabe, sondern nur davon die Rede, für das, was man
zu fordern hat und nicht bekommt, die Valuta in einem anderen Gegen
stände zu nehmen, der als allgemein nützliches Großes Werk die reichlichsten
Zinsen trägt.
Um diesen Plan zu vollführen, würde freilich an Aufsichts- und Geräte
kosten und Neben-Ausgaben noch eine baare Summe nothwendig seyn,
allein diese schlage ich höchstens auf 5000 rth. für jedes Departement und
auf 10000 rth. für die Provinz Westpreußen an. In Absicht dieser glaube
ich annehmen zu können, daß des Herrn HandelsMinisters Exc., da gerade
in dessen Wirkungskreis gute Werke ohne Anweisung auf die WegeBau
Fonds vollführt werden sollen, bey der hohen Theilnahme und wohlwollen
den Unterstützung, welche die diesjährige Arbeit sich zu erfreuen hatte, sehr
gerne auf die dazu bestimmten Fonds anzuweisen geruhen werde.
Schließlich bemerke ich hier nur noch,
1. daß dieser mein Vorschlag, meiner Absicht nach, durchaus keinen Ein
fluß auf pflichtmäßige Einziehung der baaren Gefälle von Seiten der
Regierungen haben darf, und daß mein Plan erst da seinen Anfang
nimmt, wo die Regierung mit aller Strenge das, was vorschrifts
mäßig geschehen soll, versucht hat, und
2. daß über den Einfluß der jetzt in Absicht der ProduktenPreise ver
änderten Zeit auf den Gutsbesitzer und dessen Hintersaaßen und
Oreckitoron
a. vor Allem die beßere Gestaltung der Landschaft so bald als möglich
nothwendig ist, und
b. neu fassende Maßregeln in Absicht auf Verschuldung und Vererbung
dringend nöthig seyn werden, zu deren Ermittelung und zu deren
Vorschlag die bevorstehende Ständische Versammlung geeignet ist.
Schön.