Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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0  Lehmann  II  335.

aus  dem  Verhältnis  der  Erbuntertänigkeit  herzuleiten  ist,  wie  Schön
annimmt,  muß  mit  jener  auch  diese  aufgehoben  werden.  Vor  allem  aber
erhofft  er  von  der  vorgeschlagenen  Maßregel  eine  Steigerung  des  Arbeitsertrages. ­
  „Freie  Menschen  arbeiten  besser  und  kräftiger  als  Erbuntertanen"*).
  So  ist  es  hier  der  Wert  der  Arbeit,  der  in  ähnlicher  Weise  wie
der  Wert  des  Bodens  durch  die  Befreiung  von  jeder  ständischen  Gebundenheit ­
  erhöht  werden  soll.
Es  war  ein  überaus  bestechender,  staatsmännischer  Gedanke,  dem
Lande  gewissermaßen  kostenlos,  bloß  durch  eine  neue,  ausgleichende
Gesellschaftsordnung  die  Mittel  zuzuführen,  deren  es  zum
Retablissement  bedurfte.  Er  wurzelte  in  der  freihändlerischen  Lehre
Adam  Smiths,  die  durch  den  Königsberger  Professor  Kraus  in  Ostpreußen ­
  eingebürgert  worden  war.  Für  diesen  Ursprung  ist  bezeichnend,
daß  der  Provinzialminister  von  Schrötter  in  derselben  Zeit  wie  Schön
ganz  ähnliche  Vorschläge  zur  Hebung  des  Landeskredits  gemacht  hat,
weniger  durchsichtig  und  logisch  verknüpft,  aber  in  den  einzelnen  Forderungen ­
  noch  umfassender.
Schrötter  bekarn  den  Auftrag,  im  Sinne  dieser  Vorschläge  ein  Gesetz
auszuarbeiten.  Schön,  zu  einem  Gutachten  aufgefordert,  machte  Ausstellungen ­
  und  reichte  seinerseits  einen  eigenen  Entwurf  ein,  die  „Verordnung ­
  über  die  für  das  Retablissement  der  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen ­
  erforderlichen  Bestimmungen  in  Rücksicht  auf  den  erleichterten
Besitz  und  den  freien  Gebrauch  des  Grundeigentums  und  auf  die  persönlichen ­
  Verhältnisse  der  Land-Arbeiter".  Dieser  Entwurf  ist,  nur  wenig
verändert,  Gesetz  geworden,  aber  seine  Gültigkeit  wurde  von  Stein  auf
die  ganze  Monarchie  ausgedehnt.  So  entstand  das  Edikt  vom  9.  Oktober
1807,  das  seinen  historischen  Ruhm  vor  allem  der  Aufhebung  der  Erbuntertänigkeit ­
  verdankt,  das  aber  ganz  allgemein  das  Kapital  und  die  Arbeitskraft ­
  auf  dem  platten  Lande  von  den  Bauden  ständischer  Privilegien  befreit.
Es  ist  dies  nicht  das  einzige  Mal  in  der  preußischen  Geschichte,  daß  aus
dem  Retablissement  einer  Provinz  dem  ganzen  Staate  reicher  Segen
erwachsen  ist.
Hat  aber  das  Oktoberedikt  seinen  ursprünglichen  Zweck  in  Ost-  und
Westpreußen,  wie  ihn  Schön  erstrebt  hatte,  erfüllt?  Seine  Entstehungsgeschichte ­
  berechtigt  uns  zu  dieser  Frage,  deren  Erörterung  für  das  Verständnis ­
  der  weiteren  Entwicklung  unerläßlich  ist.  Unberechenbar  sind  ja  die
Wirkungen  allgemeiner  Maßregeln  und  vereiteln  leicht  die  Absichten,  die  sich
ihr  Urheber  gesetzt  hat.  Dessen  war  sich  Schrötter,  der  gewiegte  Praktiker,
wohl  bewußt.  Die  Wirksamkeit  der  vorgeschlagenen  Mittel,  so  sagte  er,  hinge
            
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