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war es doch andererseits ihr Bestreben, die Teilnahme an dem Retablissementsfonds
in den: Sinne „allgemeiner zu machen", daß er auch den Bedürftigen
aus den übrigen Klassen der Bevölkerung zugute kam. Sie beantragten,
daß für die kleineren köllmischen und die freien bäuerlichen Güter
von einem Werte unter 3000 Tlr., sowie für die Städter, unter denen sie
überdies nicht nur die Ackerbesitzer, sondern auch die Hauseigentümer
berücksichtigt wissen wollten, nur ein Pauschquantum ausgesetzt und die
Verteilung den Behörden und Deputierten aus den genannten Klassen
überlassen werden sollte. Diese Pauschquanta müßten gegenüber den Vorschlägen
der Stände eine Erhöhung erfahren und ein Teil der den größeren
Besitzern zugedachten Unterstützungen auf sie überschrieben werden. Schließlich
suchten die Minister den kleineren köllmischen und den städtischen Eigentümern
die Bedingungen, unter denen ihnen Unterstützungen gewährt
werden konnten, zu erleichtern, indem sie für den kleineren Besitz die Verschuldungsgrenze
auf 100 % erhöhten.
Im einzelnen mögen die ministeriellen Vorschläge ihre Herkunft voni
grünen Tisch nicht verleugnen. Daß sie berechtigten sozialpolitischen Motiven
entsprangen, läßt sich aber nicht verkennen. Ihr Grundgedanke war ja doch:
Ausschluß derer, die sich selbst helfen können, dafür erweiterte Teilnahme
der Notleidenden aus den unteren Schichten. Auch Alexander Dohna
hatte gemahnt, daß „durchaus niemand etwas erhalten dürfe, von welchen:
anzunehmen sei, daß er sich sonst in den Gütern behaupten könnte"*). Aber
nicht jeder hatte die Charakterstärke Dohnas, der auf eine Bewerbung
um Retablissementsgelder von vornherein verzichtete. Die Geldmittel,
die der Staat geben konnte, waren ja im Verhältnis zum Schadenstand
viel zu gering. Aber es war doch ein gar zu bequemes Auskunftsmittel,
diesen Mangel dadurch auszugleichen, daß man den Hauptanteil am Reta-Llissementsfonds
einer dünnen Schicht von Grundeigentümern zukommen
ließ, um innerhalb dieser Grenzen reichlicher austeilen zu können.
Es kam nun auf die Entscheidung des Königs und des Staatskanzlers
Hardenberg an. Beide ließen das Bestreben erkennen, in
dieser Provinzialangelegenheit die maßgebenden Kreise nicht vor den Kopf
zu stoßen und ihnen die Regelung zu überlassen^). Die ständischen Vertretungen
wurden angewiesen, über die Einwände der Ministerien zu
beraten, und veränderten ihre Vorschläge in einigen Punkten, nahmen aber
dann zumeist den Standpunkt passiver Resistenz ein. Die Kritik der zu
kleinen Unterstützungen tat man mit der Erklärung ab, „daß es bei der
0 Bezzenberger S. 14.
2 ) C. O. an Bülow und Schuckmann v. 6.Juni 1817 betr. Ostpreußen, an Hardenberg
v. 13. Nov. betr. Westpreußen, v. 28. Nov. betr. Lithauen. Geh. St.A.74J. XX
8 vol. II. und 77. 65. 44.