Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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war  es  doch  andererseits  ihr  Bestreben,  die  Teilnahme  an  dem  Retablissementsfonds ­
  in  den:  Sinne  „allgemeiner  zu  machen",  daß  er  auch  den  Bedürftigen ­
  aus  den  übrigen  Klassen  der  Bevölkerung  zugute  kam.  Sie  beantragten, ­
  daß  für  die  kleineren  köllmischen  und  die  freien  bäuerlichen  Güter
von  einem  Werte  unter  3000  Tlr.,  sowie  für  die  Städter,  unter  denen  sie
überdies  nicht  nur  die  Ackerbesitzer,  sondern  auch  die  Hauseigentümer
berücksichtigt  wissen  wollten,  nur  ein  Pauschquantum  ausgesetzt  und  die
Verteilung  den  Behörden  und  Deputierten  aus  den  genannten  Klassen
überlassen  werden  sollte.  Diese  Pauschquanta  müßten  gegenüber  den  Vorschlägen ­
  der  Stände  eine  Erhöhung  erfahren  und  ein  Teil  der  den  größeren
Besitzern  zugedachten  Unterstützungen  auf  sie  überschrieben  werden.  Schließlich ­
  suchten  die  Minister  den  kleineren  köllmischen  und  den  städtischen  Eigentümern ­
  die  Bedingungen,  unter  denen  ihnen  Unterstützungen  gewährt
werden  konnten,  zu  erleichtern,  indem  sie  für  den  kleineren  Besitz  die  Verschuldungsgrenze ­
  auf  100  %  erhöhten.
Im  einzelnen  mögen  die  ministeriellen  Vorschläge  ihre  Herkunft  voni
grünen  Tisch  nicht  verleugnen.  Daß  sie  berechtigten  sozialpolitischen  Motiven
entsprangen,  läßt  sich  aber  nicht  verkennen.  Ihr  Grundgedanke  war  ja  doch:
Ausschluß  derer,  die  sich  selbst  helfen  können,  dafür  erweiterte  Teilnahme
der  Notleidenden  aus  den  unteren  Schichten.  Auch  Alexander  Dohna
hatte  gemahnt,  daß  „durchaus  niemand  etwas  erhalten  dürfe,  von  welchen:
anzunehmen  sei,  daß  er  sich  sonst  in  den  Gütern  behaupten  könnte"*).  Aber
nicht  jeder  hatte  die  Charakterstärke  Dohnas,  der  auf  eine  Bewerbung
um  Retablissementsgelder  von  vornherein  verzichtete.  Die  Geldmittel,
die  der  Staat  geben  konnte,  waren  ja  im  Verhältnis  zum  Schadenstand
viel  zu  gering.  Aber  es  war  doch  ein  gar  zu  bequemes  Auskunftsmittel,
diesen  Mangel  dadurch  auszugleichen,  daß  man  den  Hauptanteil  am  Reta-Llissementsfonds
  einer  dünnen  Schicht  von  Grundeigentümern  zukommen
ließ,  um  innerhalb  dieser  Grenzen  reichlicher  austeilen  zu  können.
Es  kam  nun  auf  die  Entscheidung  des  Königs  und  des  Staatskanzlers ­
  Hardenberg  an.  Beide  ließen  das  Bestreben  erkennen,  in
dieser  Provinzialangelegenheit  die  maßgebenden  Kreise  nicht  vor  den  Kopf
zu  stoßen  und  ihnen  die  Regelung  zu  überlassen^).  Die  ständischen  Vertretungen ­
  wurden  angewiesen,  über  die  Einwände  der  Ministerien  zu
beraten,  und  veränderten  ihre  Vorschläge  in  einigen  Punkten,  nahmen  aber
dann  zumeist  den  Standpunkt  passiver  Resistenz  ein.  Die  Kritik  der  zu
kleinen  Unterstützungen  tat  man  mit  der  Erklärung  ab,  „daß  es  bei  der
0  Bezzenberger  S.  14.
2 )  C.  O.  an  Bülow  und  Schuckmann  v.  6.Juni  1817  betr.  Ostpreußen,  an  Hardenberg ­
  v.  13.  Nov.  betr.  Westpreußen,  v.  28.  Nov.  betr.  Lithauen.  Geh.  St.A.74J.  XX
8  vol.  II.  und  77.  65.  44.
            
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