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oon ihm als Ideal erträumte soziale Zustand aus dem Nichts schassen ließe,
wenn nur zunächst einmal mit dem bestehenden, mangelhaften Zustand
aufgeräumt und jedes kranke und schwache Element ausgeschieden sei. So
entsteht Schöns Neigung, „tabula rasa zu machen"'), die man bisher vor
allem an seiner Bauernpolitik in den Jahren 1807—8 beobachtet hat, die
aber auch später wirksam ist. —
Auf solchen geistigen Voraussetzungen beruht Schöns Tätigkeit bei den:
Retablissement seiner Heimatprovinz. „Daß die Nation sich selbst zu helfen
suche, so viel sie kann", von diesem Grundsatz ging er aus»). Er war durch
drungen von Fichtes Mahnung, daß „kein Mensch und kein Gott und keines
>m Gebiete der Möglichkeit liegende Ereignis uns helfen kann, sondern daß
allein wir selber uns helfen müssen, falls uns geholfen werden soll»)."
Der Gedanke an die alles überwindende Kraft des Willens gab seinem
Handeln die Richtschnur. Als im Jahre 1811 Schön in seinem Gum-
binner Regierungsbezirke Anzeichen der Mutlosigkeit wahrnahm, ließ er
an die Spitze des Amtsblattes den Götheschen Satz stellen: Wenn es
brennt, so lösche, hats gebrannt, baue wieder auf. „Alles materielle
Unglück war ihm eigentlich Bagatell, das durch einige Kraftanstrengung
bald wieder ersetzt wird", so wird von ihm berichtet. Wie Schön in diesem
Geiste Persönlich zu wirken und ihn anderen einzuflößen verstand, das wird
uns anschaulich vergegenwärtigt, wenn wir einen Hilfesuchenden erzählen
hören: „Er hat mir jede Staatsunterstützung rund abgeschlagen, ich möchte
mir selbst helfen, aber ich glaube, ich werde es, denn ich gehe von ihm
weg, nicht, als wenn mir Haus und Hof abgebrannt ist, nein, als wenn
ich mir nur am Licht ein paar Haare versengt hättet" So ging eine Kraft
von ihm aus, ohne die Schön nie jene beherrschende Stellung in der
Provinz gewonnen hätte, die er lange Jahre innehatte.
Die Weisheit der Verwaltung in einem vom Unglück heimgesuchten
Lande ist nach Schöns Meinung wesentlich darin beschlossen, daß sie durch
kluge Mittel die Selbsthilfe der Bewohner befördert: Der Staat soll den
Geschädigten die Mittel an die Hand geben, die es ihnen ermöglichen, sich
wieder emporzuarbeiten; er soll ihnen nicht diese Arbeit selbst abnehmen.
Wo Not und Mangel herrscht, hat er die Aufgabe, den Notleidenden Ge-
>) So zuerst Ernst v. Meier (Die Reform der Berwaltungsorganifationunter
Stein und Hardenberg, 2. Ausl. S. 139), übernommen auch von en t
Schöns, Franz Rühl (Nord und Süd 54, 1890, S. 190fs>).
2 ) An Grüner 29. Januar 1812. Rühl I, 160.
°) Sämtl. Werke VII, 268. m . »m^wib
U Nach Erzählungen von Schöns Schwiegerfohn, von Brünneck-Be 1
M. Baumann, Theodor v. Schön. Seine Geschichtsschreibung un
Würdigkeit 1910, S. 184.