Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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legenheit  zum  Erwerb  zu  schaffen.  Den  Landwirten  muß  die  Möglichkeit
eröffnet  werden,  durch  neue  Betriebszweige  ihre  Wirtschaft  wieder  zu
beleben.  Bare  Unterstützungen  können  nur  als  Borschüsse  gewährt  werden,
weil  sie  sich  in  der  Hand  des  Unterstützten  als  produktive  Anlagen  erweisen
sollen.  Mit  voller  Klarheit  durchschaute  Schön  die  Trivialität  des  Satzes,
daß  es  beim  Retablissement  einer  Provinz  nur  ans  möglichst  hohe  Geldbewilligungen ­
  ankomme.  „Geldgabe  hilft  niemals  dem  Ganzen.  Der  Gedanke ­
  muß  das  Geld  nachschleppen^)."
Neue  Kräfte  wecken:  das  war  jetzt  wie  einst  1807  Schöns  Ziel.  Er
griff  den  Gedanken  wieder  auf,  der  bei  dem  Hilfswerk  von  1816  vernachlässigt ­
  worden  war:  daß  alle  „Almosen"  an  die  einzelnen  nichts  halfen,  wenn
nicht  der  Kredit  der  ganzen  Provinz  gehoben  wurde.  Daß  niemand  mehr
dem  Grundbesitz  Geld  zu  leihen  wagte,  hierin  sah  er  die  eigentliche  „Giftquelle". ­
  Sie  „muß  versiegen  oder  mit  Felsenstücken  so  verrammelt  werden,
daß  kein  Tropfen  von  ihr  zutage  kommen  kann  ft."
Es  war  eine  Ironie  des  Schicksals,  daß  Schön  in  Ostpreußen  vor  die
Aufgabe  gestellt  wurde,  der  Landschaft  aufzuhelfen.  Denn  im  Grunde
zählte  er  dies  Institut  zu  jenen  verrotteten  Existenzen,  die  nur  durch  die
Garantie  des  Staats  über  Wasser  gehalten  wurden.  „Ohne  sie  wäre  diese
Verbindung  von  Schuldnern  längst  zugrunde  gegangen."  1811  hatte  er
den  „Tod  des  Patienten"  nicht  allein  für  unabwendbar,  sondern  für  ratsam
erklärt.  Das  „widernatürliche  Geschöpf"  wollte  er  in  einer  Weise  beseitigen,
die  weder  Gläubiger  noch  Schuldner  schonte.  In  dem  Streit  zwischen
Gründ-  und  Geldeigentümern  fällte  er  das  Urteil,  daß  beide  Teile  „ihre
Strafe  verdienten".  Schon  damals  erklärte  er  es  für  nötig,  daß  Güter,  von
denen  die  Zinsen  nicht  beizutreiben  seien,  für  jeden  Preis  verkauft
würden.  „Diese  Zeiten  haben  das  mit  der  Revolution  gemeinsam,  daß  sie
Veränderungen  des  Grundeigentums  hervorbringen.  Dies  kann  keine
menschliche  Macht  hemmen.  Der  Staatsmann,  der  das  Individuum  retten
will,  ruiniert  die  Masse,  und  auf  die  letztere  kommt  es  doch  allein  anft."
Schöns  Ansicht,  daß  die  Landschaften  überlebt  seien,  hat  sich  im  Grunde
nie  geändert).  Hinsichtlich  der  Veränderungen  des  Grundeigentums

0  An  Dohna  5.  März  1822.  Aus  den  Papieren  VI,  462,
2 )  Schön  an  v.  Oldenburg-Beisleiden  23.  Jan.  1823.  Königsberg  St.  A.  O.  P.
V  Nr.  15.
3 )  Schöns  Denkschrift  v.  5.  Mai  1811.  Altpreußische  Monatsschrift  Bd.  13
S.  652—56.
*)  An  Dohna  5.  März  1822.  „Wir  haben  eine  andere  gewerbliche  Zeit  als  die
war,  in  der  die  landschaftlichen  Kredit-Systeme  lebten.  Die  Fiktionen,  welche  allen
Landschafts-Taxen  zum  Grunde  liegen,  stehen  in  ihrer  Blöße  da.  Wollen  wir  für  unsere
            
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