Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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zeugung  nach  in  der  allgemeinen  Not  nicht  tun.  „Daß  derHerr  von  Schlieben,
der  sich  einbildet,  durchaus  400000  Tlr.  haben  zu  müssen,  wenn  ihm  gleich
100000  gewiß  sind,  diese  400000  gerade  habe,  daraus  kommt  es  nicht  anft."
Wie  der  Graf  von  Schlieben  sind  auch  von  Brederlow  auf  Saalau,
von  der  Grüben  auf  Hasenberg  und  der  Mannesstamm  der  Grafen  von
Finckenstein  keineswegs  um  ihren  ganzen  Besitz  gekommen.  Es  handelte
sich  bei  den  Subhastationen  oft  nur  um  eine  Beschränkung,  nicht  um  den
völligen  Verlust  des  Familienbesitzes.  Für  die  Zahl  der  fast  oder  ganz
besitzlos  Gewordenen  gibt  die  Liste  derer,  denen  Pensionen  bewilligt
wurden,  einen  Anhaltspunkt.  Die  Tradition,  daß  besonders  Frauen  Opfer
der  Besitzveränderung  geworden  seien,  findet  hier  eine  gewisse  Bestätigung.
Andererseits  zeigt  der  Fall  der  Frau  von  Auerswald  auf  Rodmannshöfen,
daß  Schön  auch  die  Interessen  alleinstehender  Frauen  sehr  wohl  zu  wahren
wußte,  wenn  er  der  Überzeugung  war,  daß  ein  Besitz  gehalten  werden
konnte.
Es  bleibt  die  Frage,  zu  wessen  Gunsten  der  Besitzwechsel  sich
vollzogen  hat.  Es  ist  zweifellos,  daß  der  preußische  Adel  durch  diese  Subhastationen ­
  in  seinem  Besitzstand  geschmälert  worden  ist.  In  welchem  Umfang ­
  er  zu  derselben  Zeit  diesen  Verlust  wettzumachen  wußte,  davon  werden
wir  später  hören.
Im  Landschaftsdepartement  Marienwerder  waren  bis  2.  Mai  1828
42  Güter  in  der  Subhastation  verkauft.  Unter  den  Käufern  finden  sich
tl  Adelige,  10  Pächter,  Wirtschaftsinspektoren  und  Amtleute,  4  Kaufleute ­
  und  Bürger  aus  Bromberg  und  Graudenz,  1  Oberregierungsrat
aus  Breslau^).
Unter  den  Erwerbern  der  32  Gilgenburger  Güter  begegnen  wir  außer
dem  schon  genannten  bisherigen  Inspektor  der  Güter  fünf  Pächtern  und
Administratoren,  einem  Oberförster,  einen:  Erbhauptamtsaktuarins,  einem
Kaufmann,  einem  Köllmer,  dem  Land-  und  Stadtgerichtsdirektor  Kern  aus
Lübaus  und  nur  einem  Adeligen,  den:  Grafen  Dohna-Reichertswalde
(für  Ostrowitt).  Daß  diese  Verbürgerlichung  des  adeligen  Besitzes ­
  aber  nicht  eine  allgemeine  Regel  war,  zeigt  das  Beispiel  der
Gerdauenschen  Güter,  deren  Hauptmasse  an  adelige  Besitzer  kam.
Um  den  Vorgang  richtig  zu  verstehen,  wird  man  sich  vor  Augen  halten
müssen,  daß  der  Landadel  damals  noch  keineswegs  auf  der  Höhe  wirtschaftlicher ­
  Tüchtigkeit  stand,  die  er  sich  im  Lause  des  neunzehnten  Jahrhunderts
')  Schön  17.  März  1823.  Hannover  Nr.  23.
2 )  Danzig  161,  503.
3 )  Über  Kern,  der  durch  seine  Wirtschaftsführung,  namentlich  durch  Ansetzung
von  Kolonisten  aus  seinen  Gütern  vorbildlich  gewirkt  hat,  vgl.  Möllenberg,  Das
Majorat  Döhlau  S.  55  u.  61.
            
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