Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Bilanzverlngt.

Konto  der  Geschäftsguthaben  bei  der  Genossenschaft),  bei  Personalgesellschaften
  zunächst  verteilt  und  dann  von  dem  Kapitalanteil ­
  der  Gesellschafter  abgeschrieben.  Aktienvereine  rechnen
vom  Jahresreinverlust  zunächst  den  Gewinnvortrag  aus  dem
Vorjahr  ab.
2.  Er  wird  vorgetragen,  wenn  die  eigenen  Mittel  bzw.  die
Kapitalbeteiligungen  ihrer  ursprünglichen  Höhe  nach  unverändert ­
  bleiben  sollen,  z.  B.  bei  Aktiengesellschaften,  gelegentlich
auch  bei  Kommandit-  und  offenen  Handelsgesellschaften.

Debet  Verlust-  und  Gewinn-Berechnung:  Kredit

1.  Verlustsaldo  aus  dem  Vorjahre  .
2.  Verteilung  des  Reingewinns  aus
dem  Vorjahre
a)  Einlage  in  den  Reservefonds  ..
b)  Einlage  in  die  Betriebsrücklagen.
c)  Einlage  in  den  Erneuerungsfonds.
d)  an  die  Genossen:
aa)  Kapitaldividende
..  %  Zinsen  auf  .M,  Geschäftsguthaben ­

bb)  Milchdividende
auf  .  .  kg  eingelieferte  Milch
pro  kg  ...  ^
cc)  Kgpfdividende
an  ...  Genossen  Jt  ...  pro
Genosse
e)  Sonstige  Verwendung
f)  Vortrag  auf  neue  Rechnung  ...
3.  folgen  Kosten,  Zinsen,  Abschreibungen ­
  des  laufenden  Jahres  ...
4.  Nicht  gedeckter  Verlust  aus  dem
Vorjahr  (Kredit  2d)
5.  Reingewinnsaldo

1.  Gewinnsaldo  aus  dem  Vorjahre  •
2.  Deckung  des  Verluste  aus  dem  Vorjahre ­
  •
a)  Abschreibung  aus  dem  Reservefonds ­
  -
b)  Abschreibung  aus  der  Betriebsrücklage ­

c)  Zuschuß  der  Genossen;
aa)  durch  Abschreibung  an  den
Geschäftsguthaben
bb)  durch  Zahlung  bzw.  Belastung
von  M  .  -  pro  Genosse
ec)  durch  Ausschlag  auf  ..  kg  eingelieferte
  Milch  pro  kg  ...  -5t
d)  Vortrag  auf  neue  Rechnung
(siehe  Debet  4)
folgen  Überschüsse,  Zinsen  usw.
4.  Nicht  verteilter  Gewinn  aus  dem
Vorjahre
5.  Verlustsaldo

3,

3.  Er  wird  aus  einem  Reservefonds  gedeckt,  z.  B.  der  gesetzlichen ­
  Reserve  „entnommen“  (vgl.  „Reserven“,  S.  102).
4.  Der  Bilanzverlust,  die  Unterbilanz,  wird  von  einem  durch
außerordentliche  Maßnahmen  (z.  B.  Sanierung,  Zuzahlung,  Schuldenerlaß, ­
  Schenkung  von  Aktien)  erzielten  Buchgewinn  abgerechnet, ­
  „gedeckt“.
            
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