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Bilanzverlngt.
Konto der Geschäftsguthaben bei der Genossenschaft), bei Personalgesellschaften
zunächst verteilt und dann von dem Kapitalanteil
der Gesellschafter abgeschrieben. Aktienvereine rechnen
vom Jahresreinverlust zunächst den Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr ab.
2. Er wird vorgetragen, wenn die eigenen Mittel bzw. die
Kapitalbeteiligungen ihrer ursprünglichen Höhe nach unverändert
bleiben sollen, z. B. bei Aktiengesellschaften, gelegentlich
auch bei Kommandit- und offenen Handelsgesellschaften.
Debet Verlust- und Gewinn-Berechnung: Kredit
1. Verlustsaldo aus dem Vorjahre .
2. Verteilung des Reingewinns aus
dem Vorjahre
a) Einlage in den Reservefonds ..
b) Einlage in die Betriebsrücklagen.
c) Einlage in den Erneuerungsfonds.
d) an die Genossen:
aa) Kapitaldividende
.. % Zinsen auf .M, Geschäftsguthaben
bb) Milchdividende
auf . . kg eingelieferte Milch
pro kg ... ^
cc) Kgpfdividende
an ... Genossen Jt ... pro
Genosse
e) Sonstige Verwendung
f) Vortrag auf neue Rechnung ...
3. folgen Kosten, Zinsen, Abschreibungen
des laufenden Jahres ...
4. Nicht gedeckter Verlust aus dem
Vorjahr (Kredit 2d)
5. Reingewinnsaldo
1. Gewinnsaldo aus dem Vorjahre •
2. Deckung des Verluste aus dem Vorjahre
•
a) Abschreibung aus dem Reservefonds
-
b) Abschreibung aus der Betriebsrücklage
c) Zuschuß der Genossen;
aa) durch Abschreibung an den
Geschäftsguthaben
bb) durch Zahlung bzw. Belastung
von M . - pro Genosse
ec) durch Ausschlag auf .. kg eingelieferte
Milch pro kg ... -5t
d) Vortrag auf neue Rechnung
(siehe Debet 4)
folgen Überschüsse, Zinsen usw.
4. Nicht verteilter Gewinn aus dem
Vorjahre
5. Verlustsaldo
3,
3. Er wird aus einem Reservefonds gedeckt, z. B. der gesetzlichen
Reserve „entnommen“ (vgl. „Reserven“, S. 102).
4. Der Bilanzverlust, die Unterbilanz, wird von einem durch
außerordentliche Maßnahmen (z. B. Sanierung, Zuzahlung, Schuldenerlaß,
Schenkung von Aktien) erzielten Buchgewinn abgerechnet,
„gedeckt“.