Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Bewertungsgewinue.

127

5.  Endlich  gibt  es  Fälle,  in  denen  von  den  Unternehmern
des  Betriebes  eine  Einzahlung  des  Verlustanteils  gefordert  wird,
z -  B.  Gewerkschaften,  Genossenschaften.
Das  vorstehende  Schema  gibt  Einblick  in  die  Gewinn-  und
Verlust  Verteilung  einer  Molkereigenossenschaft  (S.  126).
Der  Reingewinn  oder  Reinverlust  ist  der  Ausgleichsposten
der  Ertragsbilanz,  wie  er  in  der  B.  der  Kapitalgesellschaften  ein
Ausgleichsposten  der  Abschlußbilanz  ist.  Beide  haben  also  den
gleichen  Charakter  wie  das  „Kapitalkonto“,  das  als  „Gegengewichtskonto“ ­
  der  doppelten  Buchführung  das  Bilanzkonto
(der  Einzelunternehmung)  ausgleicht.  Angenommen,  ein  Unternehmen ­
  mache  nur  Bargeschäfte;  dann  ist  mindestens  der  Reingewinn ­
  auch  in  Bargeld  vorhanden.  Etwaige  Abschreibungen
nuf  das  Anlagevermögen  vermindern  den  „berechneten“  Reingewinn, ­
  nicht  den  wirklich  verdienten,  z.  B.;

1.  Jahr

2.  Jahr

Anlagen

.  100

Anlagen

100

^aren  .

,  90

-f-Abschreib.  .

10  90

B argeld

.  GO

Waren

....  ~

Kapital

.  250

Bargeld

...  173

Kapital

...  263

Einlage

.  ,.  250

Reingewinn..  .  .

.  13

Die  Waren  wurden  im  2.  Jahr  für  115  gegen  Bargeld  verkauft; ­
  Unkosten  2.  Der  verdiente  Gewinn  ist  23,  der  durch
Abschreibungen  zahlenmäßig  aut  13  verringert  wird.

Die  Gewinne  der  Ertragsberechnung  sollen  schon  realisiert,
d-  h.  verdient  sein,  nicht  nur  bei  Kapitalgesellschaften.  Es  ist
^gemeiner  Grundsatz  ordentlicher  und  vorsichtiger  Kaufleute,  in
dtren  Ertragsberechnungen  fiktive,  d.  h.  rein  buchmäßige,  rechnungsmäßige ­
  oder,  wie  wir  sie  nennen  wollen,  Bewertungs-§
 e «’wne  auszuschließen  durch  Bewertung  höchstens  zum  An-8c
 baffungs-  oder  Herstellungspreis,  oder  auszuscheiden,  indem
n^n  solche  Scheingewinne  in  den  B.  besonders  ersichtlich  macht.
S°  werden  beispielsweise  solche  Bewertungsgewinne  an  Effekten
kei  den  österreichischen  Versicherungsgesellschaften  einem  „Konto
bir  Kursdifferenzen“  auf  der  Passivseite  der  B.  zugeschrieben
u üd  so  der  Verteilung  an  die  Aktionäre  entzogen.  Ebenso  könnte
            
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