Kontenkriiik.
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v on wurden einem Geheim-Konto 150 000 und der Rest mit
o8l 000 einem Delkredere-Fonds gutgeschrieben, einer Art Dis-
Positions-Fonds ohne Rechenschaftspflicht für den Direktor, ein
Ponds, der auch die Ausgaben zu tragen hatte, die dem Hand-
lüngsunkosten-Konto zugeschrieben werden sollten. In der
Bilanz waren bereits getilgte Forderungen als weiter bestehend
verbucht. Zu den „Geschäften im eigenen Klüngel“ zählte der
Bericht des Konkursverwalters die Übernahme von 800 000 M.
leuer Brauerei-Aktien zu 115 % durch ein Konsortium, gebildet
aus Herren der Bankverwaltung. Eine neugegründete Bank
diente als Organ für Schiebungen, indem sie für 1,3 Mill. fingierte
'lud uneinbringliche Forderungen übernehmen mußte, die die
Niederdeutsche Bank aus ihren Büchern entfernen wollte.
17. Abschnitt.
Kontenkritik und Bilanzrechnungen.
Durch die kontenmäßige Zusammenfassung aller wirtschaft
lichen Ereignisse wird die Gesamtwirtschaft in Einzelwirtschaften,
das Ganze in seine kleinsten Teile, dargestellt durch Konten,
"erlegt (Bd. I, S. 3ff.). Somit muß die Kritik der Ergebnisse
mit der kritischen Untersuchung der Konten-Ergebnisse beginnen.
Bazu ist erforderlich, daß man sich über die Funktion des Kontos
'm gesamten Rechnungsorganismus klar ist, seinen materiellen
Inhalt kennt. Die traditionellen Kontenüberschriften (Soll,
Bebet usw.) sind nichtssagend. Die formale Richtigkeit des
Kontos vorausgesetzt — Anfangsbestand = Schlußbestand des
Vorjahres, richtige Übertragung der Grundbuchungeü aus den
Memorialen, richtige Buchung der Geschäftsfälle, d. h. Auf
teilung der Zahlen auf die richtigen Konten, Verrechnung alle
dem gleichen wirtschaftlichen Zwecke dienenden Geschäftsfälle
a üt dem gleichen Konto — beginnt die Kritik mit der rechne
rischen Bearbeitung der Kontenzahlen, der sich die relative
Betrachtung anschließt 1 ). Zunächst erstreckt sich die Konten-
*) Vgl. auch Ehlers, Kreditgenossenschaftliche Probleme, Thünen-
Archiv 1906, S. 775 ff.; Schaer, Konsumverein und Warenhaus. Archiv für
Sozialwissenschaft und Sozialpolitik Bd. XXXI Heft 2.