Zahlungsbereitschaft.
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Bargeld, Reichsbankgiroguthaben, mit Ausschluß des eisernen
Bestandes, fällige Zins- und Dividendenscheine gelten als liquide
Mittel erster Ordnung. Fundierte Schulden, d. h. durch Pfand
gesicherte Schulden, binden in größerem Maße flüssige Mittel.
Wer Effekten verpfändet und mit einem Darlehn von 80 % oder
90 % des Kurswerts belastet, der verliert die freie Verfügung
auch über den nicht zur Schuldendeckung bestimmten Teil
(10 %, 20 %) dieser Wertpapiere, hat sogar mit der Möglichkeit
des Nachschusses zu rechnen, wenn der Kurswert der verpfändeten
Wertpapiere unter einen vertraglich bestimmten Kurs
sinkt. Wer eine Sicherungshypothek für einen Bankkredit bestellt,
schließt das Pfandobjekt als Geldbeschaffungsmittel aus,
was eine Vermehrung der frei verfügbaren Mittel hindert. Jede
Sicherung eines empfangenen Kredits durch Verpfändung beweglichen
oder unbeweglichen Vermögens ist mit der Ausscheidung
dieses Gegenstands oder Rechts (Buchforderungen) aus der Summe
der frei verfügbaren Geldbeschaffungsmittel gleichbedeutend.
Die Berechnung der greifbaren Mittel einer Unternehmung
hat die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, auf Grund vorhandener
freier Mittel niedrigerer Ordnung oder auf Grund unbelasteten
immobilen Vermögens sich Geld durch Aufnahme fundierter oder
nichtfundierter Schulden zu beschaffen. Auch mit der Möglichkeit
der Beschaffung eigenen Kapitals durch Ausgabe neuer
Aktien, vielleicht mit einem erheblichen Emissionsagio, Einforderung
von Nachschüssen u. ä. ist zu rechnen; dann damit,
daß Gewinnverteilungsgesellschaften die an sich verhältnismäßig
geringen liquiden Mittel durch Ausschluß der Verteilung,
durch Ansammlung offener oder stiller Reserven binden können.
Endlich ist die Umsatzschnelligkeit der weniger flüssigen Vermögensbestandteile,
wie z. B. der Kaufpreisforderungen, d. h.
die Dauer der vorübergehenden Immobilisierung des Betriebskapitals
in solchen Beständen, das automatische Nachströmen
flüssiger Mittel durch Zahlung der Warenschuldner des Betriebs
zu berücksichtigen.
Der Bestand an flüssigen Mitteln ist naturgemäß zu den
verschiedenen Zeiten des Geschäftsjahres verschieden groß und
ist Schwankungen unterworfen. Bedarf und Bestand an solchen
Betriebsmitteln brauchen sich nicht die Wage zu halten, wenn