Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Zahlungsbereitschaft.

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Bargeld,  Reichsbankgiroguthaben,  mit  Ausschluß  des  eisernen
Bestandes,  fällige  Zins-  und  Dividendenscheine  gelten  als  liquide
Mittel  erster  Ordnung.  Fundierte  Schulden,  d.  h.  durch  Pfand
gesicherte  Schulden,  binden  in  größerem  Maße  flüssige  Mittel.
Wer  Effekten  verpfändet  und  mit  einem  Darlehn  von  80  %  oder
90  %  des  Kurswerts  belastet,  der  verliert  die  freie  Verfügung
auch  über  den  nicht  zur  Schuldendeckung  bestimmten  Teil
(10  %,  20  %)  dieser  Wertpapiere,  hat  sogar  mit  der  Möglichkeit
des  Nachschusses  zu  rechnen,  wenn  der  Kurswert  der  verpfändeten ­
  Wertpapiere  unter  einen  vertraglich  bestimmten  Kurs
sinkt.  Wer  eine  Sicherungshypothek  für  einen  Bankkredit  bestellt, ­
  schließt  das  Pfandobjekt  als  Geldbeschaffungsmittel  aus,
was  eine  Vermehrung  der  frei  verfügbaren  Mittel  hindert.  Jede
Sicherung  eines  empfangenen  Kredits  durch  Verpfändung  beweglichen ­
  oder  unbeweglichen  Vermögens  ist  mit  der  Ausscheidung
dieses  Gegenstands  oder  Rechts  (Buchforderungen)  aus  der  Summe
der  frei  verfügbaren  Geldbeschaffungsmittel  gleichbedeutend.
Die  Berechnung  der  greifbaren  Mittel  einer  Unternehmung
hat  die  Möglichkeit  in  Erwägung  zu  ziehen,  auf  Grund  vorhandener ­
  freier  Mittel  niedrigerer  Ordnung  oder  auf  Grund  unbelasteten
immobilen  Vermögens  sich  Geld  durch  Aufnahme  fundierter  oder
nichtfundierter  Schulden  zu  beschaffen.  Auch  mit  der  Möglichkeit ­
  der  Beschaffung  eigenen  Kapitals  durch  Ausgabe  neuer
Aktien,  vielleicht  mit  einem  erheblichen  Emissionsagio,  Einforderung ­
  von  Nachschüssen  u.  ä.  ist  zu  rechnen;  dann  damit,
daß  Gewinnverteilungsgesellschaften  die  an  sich  verhältnismäßig ­
  geringen  liquiden  Mittel  durch  Ausschluß  der  Verteilung,
durch  Ansammlung  offener  oder  stiller  Reserven  binden  können.
Endlich  ist  die  Umsatzschnelligkeit  der  weniger  flüssigen  Vermögensbestandteile, ­
  wie  z.  B.  der  Kaufpreisforderungen,  d.  h.
die  Dauer  der  vorübergehenden  Immobilisierung  des  Betriebskapitals ­
  in  solchen  Beständen,  das  automatische  Nachströmen
flüssiger  Mittel  durch  Zahlung  der  Warenschuldner  des  Betriebs
zu  berücksichtigen.
Der  Bestand  an  flüssigen  Mitteln  ist  naturgemäß  zu  den
verschiedenen  Zeiten  des  Geschäftsjahres  verschieden  groß  und
ist  Schwankungen  unterworfen.  Bedarf  und  Bestand  an  solchen
Betriebsmitteln  brauchen  sich  nicht  die  Wage  zu  halten,  wenn
            
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