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Grü n dungsbilanzen.
beispielsweise einer der Gesellschafter sich ohne Geldbeiträge, als
Gesellschafter eintragen lassen, dadurch das Risiko der Schulden*
haftung übernehmen und den Kredit der Gesellschaft erhöhen.
Der Gesellschaftsvertrag kann die Einbringung einer Sache
zum bloßen Gebrauch oder zum Eigentum der Gesellschaft vor
schreiben. Der Gesellschafter, der Forderungen einbringt, haftet
für deren Rechtsbeständigkeit, nicht für die Zahlungsfähigkeit
des Schuldners. Etwa später eintretende Ausfälle gehen zu Lasten
des Reingewinns der Gesellschaft, sofern nichts anderes verein
bartist, beispielsweise von den einbringenden Gesellschaftern Aus
fallsbürgschaft übernommen wurde. Die Buchführung kann das
Illationsversprechen, die vertragsmäßige Vereinbarung und ihren
Vollzug, die Illation, kontenmäßig trennen, z. B. N. N. Illations-
Konto an N. N. Kapital-Konto; das Debet des ersten Kontos
zeigt die Solleinlage, dessen Kredit die späteren Einzahlungen.
Gründungs- und Inventarbilanz einer offenen Handels
gesellschaft umfassen nur das Gesellschaftsvermögen und die
Gesellschaftsschulden, nicht das Sondervermögen und die per*
sönlichen Schulden der Gesellschafter. Die Beiträge der Gesell
schafter und die durch die Geschäftsführung der Gesellschaft
erworbenen Gegenstände werden gemeinschaftliches Vermögen
der Gesellschaft (Gesellschaftsvermögen, § 718 BGB.). Der ein
zelne Gesellschafter hat keinen Anteil an den einzelnen Ver
mögensteilen, nach der Einbringung keinen Anspruch auf einen
bestimmten Vermögensgegenstand. Bei der Auflösung hat er
nur einen quotalen Anteil am Erlös der Masse. Der rechnungs
mäßige Anteil eines Gesellschafters bestimmt sich bei der Grün
dung nach dem Geldwert der Einlage, im späteren Verlauf nach
dem jeweiligen Kapitalanteil unter Berücksichtigung der Erfolgs
verteilung. Die Ermittlung des „gegenwärtigen Kapitalanteils“
der einzelnen Gesellschafter hat nur den Zweck (vgl. S. 146 ff.),
den Gewinn- oder Verlustanteil für das zukünftige Geschäfts
jahr berechnen zu können. Sie gibt nur annähernd den Wert
der Kapitalanteile. Die Ermittlung des wirklichen Wertes würde
die Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz erfordern, für
deren Aufmachung andere Gesichtspunkte maßgebend sind wie
für die Aufstellung einer Jahresbilanz bei normaler Fortdauer
der Gesellschaft.
Beitner, Buchhaltung und Bilanakunde. n. 6. u.7.Aufl.
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