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Gründungsbilanzen •
Gerichte hinzuweisen, und es ist, wenn eine Einigung nicht
erzielt wird, die Revisicnstätigkeit einstweilen einzustellen.
Die Rechte auf Nebenleistungen (§§ 212, 216) x ), beispiels
weise bei Rübenzuckerfabriken die Rübenlieferungspflicht der
Aktionäre, kommen als solche in der B. nicht zum Ausdruck
Leistungsvergütungen werden selbstverständlich verbucht.
Bei der Umwandlungsgründung — durch Vermittlung einer
Bank, eines Finanzagenten — wird das Unternehmen als Ganzes
übernommen. Der Illations-, Kauf- oder Einbringungspreis wird
zwischen beiden Parteien vereinbart; der Vorbesitzer läßt sich
den Wert des Geschäfts (Firma, Kundschaft usw.) bezahlen,
auch die Provision an die Vermittler. Der Preisaufschlag hierfür
gegenüber dem wirklichen Wert der Aktiva wird selten in einem
offenen Sonderbilanzposten erscheinen. Häufiger wird er auf die
Aktiva verteilt, gewöhnlich auf die Immobilien; auch andere
geheime Verschiebungen in der Bewertung der Aktiva und inner
halb des Rahmens der Taxe kommen vor. So werden häufig
die Immobilien höher, die Maschinen billiger eingestellt, weil
auf dem Immobilien-Konto später weniger abgeschrieben zu
werden pflegt als auf Maschinen-Konto 1 2 ). Oder man bewertet
Waren und Debitoren, also Umsatzvermögen, geringer, schlägt
das Minus auf den Wert der Immobilien und erhöht damit die
1 ) Eben, Die Nebenleistungs-Aktiengesellschaft. Leipzig 1904.
2 ) Z. B.: Vom Vorbesitzer wurden
M 1 052 434 in die Aktiengesellschaft eingebracht. Dagegen
übernahm diese die am 30. April 1902 vorhanden gewesenen Passiven
(Kreditoren, Akzepte usw. sowie M 37 000 Hypothek, die inzwischen zur
Rückzahlung gekommen ist) im Betrage von
M 377 250. Der Rest betrug sonach
M 675 184. Diese den Buchwerten entsprechende Summe wurde
laut Vereinbarung um
„ 72 500 erhöht, so daß sich
M 747 684 als Gesamtübernahmepreis ergab.
Vorstehende M 72500 wurden mit M 35000 dem Maschinen-Konto u.
M 37 500 dem Grundstück- und Ge
bäude-Konto zugefügt.
Zum Ausgleich sind dem Vorbesitzer
M 747 000 als vollgezahlt geltende Aktien gewährt und der Rest
von M 684 nebst 5% Zinsen von M 747 684 für das Jahr vom
1. Mai 1902 bis 30. April 1903 bar vergütet worden.