Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Gründungsbilanzen • 
Gerichte hinzuweisen, und es ist, wenn eine Einigung nicht 
erzielt wird, die Revisicnstätigkeit einstweilen einzustellen. 
Die Rechte auf Nebenleistungen (§§ 212, 216) x ), beispiels 
weise bei Rübenzuckerfabriken die Rübenlieferungspflicht der 
Aktionäre, kommen als solche in der B. nicht zum Ausdruck 
Leistungsvergütungen werden selbstverständlich verbucht. 
Bei der Umwandlungsgründung — durch Vermittlung einer 
Bank, eines Finanzagenten — wird das Unternehmen als Ganzes 
übernommen. Der Illations-, Kauf- oder Einbringungspreis wird 
zwischen beiden Parteien vereinbart; der Vorbesitzer läßt sich 
den Wert des Geschäfts (Firma, Kundschaft usw.) bezahlen, 
auch die Provision an die Vermittler. Der Preisaufschlag hierfür 
gegenüber dem wirklichen Wert der Aktiva wird selten in einem 
offenen Sonderbilanzposten erscheinen. Häufiger wird er auf die 
Aktiva verteilt, gewöhnlich auf die Immobilien; auch andere 
geheime Verschiebungen in der Bewertung der Aktiva und inner 
halb des Rahmens der Taxe kommen vor. So werden häufig 
die Immobilien höher, die Maschinen billiger eingestellt, weil 
auf dem Immobilien-Konto später weniger abgeschrieben zu 
werden pflegt als auf Maschinen-Konto 1 2 ). Oder man bewertet 
Waren und Debitoren, also Umsatzvermögen, geringer, schlägt 
das Minus auf den Wert der Immobilien und erhöht damit die 
1 ) Eben, Die Nebenleistungs-Aktiengesellschaft. Leipzig 1904. 
2 ) Z. B.: Vom Vorbesitzer wurden 
M 1 052 434 in die Aktiengesellschaft eingebracht. Dagegen 
übernahm diese die am 30. April 1902 vorhanden gewesenen Passiven 
(Kreditoren, Akzepte usw. sowie M 37 000 Hypothek, die inzwischen zur 
Rückzahlung gekommen ist) im Betrage von 
M 377 250. Der Rest betrug sonach 
M 675 184. Diese den Buchwerten entsprechende Summe wurde 
laut Vereinbarung um 
„ 72 500 erhöht, so daß sich 
M 747 684 als Gesamtübernahmepreis ergab. 
Vorstehende M 72500 wurden mit M 35000 dem Maschinen-Konto u. 
M 37 500 dem Grundstück- und Ge 
bäude-Konto zugefügt. 
Zum Ausgleich sind dem Vorbesitzer 
M 747 000 als vollgezahlt geltende Aktien gewährt und der Rest 
von M 684 nebst 5% Zinsen von M 747 684 für das Jahr vom 
1. Mai 1902 bis 30. April 1903 bar vergütet worden.
	        
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