Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Liquidationsbilanzeil. 
Eine rasche und billige Liquidation könnte solchen Aktionären, 
falls nicht schwer realisierbare Werte vorhanden sind, den größten 
Teil des Kapitals zuführen. 
Der Auszahlungsanspruch auf den bilanzmäßigen Rein 
gewinn entfällt während der Liquidation. Verteilt wird nur 
der Überschußerlös der Aktiva über die Schulden. Terrain 
gesellschaften, die als „Liquidationsvereine auf Aktien“ ge 
gründet wurden, verteilen häufig den jährlichen Reingewinn 
nicht, sondern stellen die Auskehrung der Gewinne zurück bis 
zur Liquidation der Unternehmung. Die liquidierende Gesell 
schaft verteilt keine Dividende, sondern nur „Liquidations 
raten“, die teils Kapitalsrückzahlungsbeträge, teils Gewinn 
anteile enthalten. 
Die Liquidatoren haben 1. bei Beginn der Liquidation 
(.Liquidations-Eröffnungsbilanz) und 2. späterhin für den Schluß 
jedes Jahres— des bisherigen Geschäftsjahres oder des neuen 
Liquidationsbilanzjahres — eine B. (Liquidations-Jahresbilanz) 
und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Die Be 
wertungsvorschriften des § 261 HGB. und die Bestimmungen 
des §262 (Reservebildung) finden keine Anwendung (§ 299 HGB.), 
da keine Dividenden, nur Vermögensanteile ausgezahlt werden. 
Die Liquidationsbilanzen sind Vermögensverteilungsbilanzen, auf 
welche die Bewertungsgrundsätze des § 40 Anwendung finden 
müssen. Die Realisationswerte, die voraussichtlich als Erlös 
beim Verkauf der Vermögensgegenstände sich ergeben, s i rR ) 
einzusetzen, wobei auch die Art der in Aussicht genomme eu 
Veräußerung mit zu berücksichtigen ist (Einzelverkauf, Verkauf 
als Ganzes). Wertberichtigungsposten entfallen. Eine Gewinn- 
und Verlustrechnung ist auch während der Liquidationsdauer 
aufzustefien, damit die Aktionäre wissen, wie die im Laufe der 
Liquidation sich ergebenden Mehreinnahmen und Ausfälle ent 
standen sind. Nach Beendigung der Liquidation ist die Schluß 
rechnung zu legen (§ 302), also keine Schlußbilanz. 
Auch die Liquidationsbilanzen sind in der Form einer Er 
folgsermittlungsbilanz aufzustellen, d. h. der Jahresreingewinn 
oder -Verlust ist als Sonderposten in der B. ersichtlich zu machen. 
(Vgl. hingegen das Beispiel S. 363.) Aktienkapital und Re 
serven können getrennt oder zusammengezogen werden. Auch
	        
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