Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Die Bewertung der Bilanzposten. 
Die Wertansätze in den 
Schlußbilanzen. 
3. Abschnitt. 
Die handelsgesetzliche Bewertung der Bilanzposten. 
Den wesentlichsten Inhalt einer B. bilden die Werte, mit 
denen Aktiva und Schulden eingesetzt werden l ). Eine richtige 
Bewertung der Bilanzposten ist die fundamentale Forderung, 
die an eine brauchbare B. gestellt werden muß. Von ihr sind 
abhängig die Höhe des Reingewinns, die Tantiemen, das steuer 
bare Einkommen ? die Bewertung der Aktien und Anteile der 
betreffenden Gesellschaft, die Frage der Kreditgewährung an 
die Unternehmung und vieles andere. 
Die Werte dürfen nicht willkürliche, künstliche oder fingierte 
sein. Ob der vergangene (z. B. der ursprüngliche Anschaffungs- 
wert), der gegenwärtige (z. B. Veräußerungswert) oder ein zu 
künftiger Wert (z. B. Zeitwert eines Wechsels oder einer Buch 
forderung, Ersatzbeschaffungskosten der Anlagen) eingesetzt wer 
den soll, ist im einzelnen Fall zu untersuchen. Das HGB. gibt 
an drei Stellen maßgebende Vorschriften über die Höhe des 
Wertansatzes 2 ): 
§ 40: Bei der Aufstellung des Inventars und der B. sind sämtliche 
Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Werte anzusetzen, der 
ihnen in dem Zeitpunkte beizulegen ist, für welchen die Aufstellung statt- 
iindet. Zweifelhafte Forderungen sind nach ihrem wahrscheinlichen Werte 
anzusetzen, uneinbringliche Forderungen abzuschreiben. 
§ 261 (Aktienrecht) 3 ): Für die Aufstellung der B. kommen die Vor 
schriften des § 40 mit folgenden Maßgaben zur Anwendung: 
1) Privatwirtschaftslehre, §§ 37—39. 
2 ) Hinsichtlich der Technik der Wertermittelung sind zu unter 
scheiden: ßirezefbewertung der Objekte oder summarische Wertermittlung 
der Gruppen; Inventarisierung und Schätzung oder Abschreibungsbewer 
tung; Schätzung des Wertes oder Berechnung nach bestimmten Formeln 
oder beides. 
3 ) Die gesetzlichen Grundlagen des Bilanzrechts der Aktiengesell 
schaften haben sich kurz wie folgt entwickelt: 1. Das preußische Landrecht
	        
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