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Die Bewertung der Bilanzposten.
schäften und Kommanditaktiengesellschaften nicht ändert. Seine
Bestimmungen sollen, dem Kaufmann ein schätzbarer Weg
weiser in bezug auf die Bewertung sein. Sie sind öffentlich-
rechtlicher Natur, dem Kaufmann und den Gesellschaften, die
diesen Bestimmungen unterworfen sind, im Interesse der Gläu
biger auferlegt. Die B. des Kaufmanns nach § 40 soll einen Über
blick über die Vermögensverhältnisse gewähren, ihm zeigen, daß
ein zur Deckung der Schulden ausreichender Fonds an aktivem
Vermögen vorhanden ist. Deshalb verlangt der Gesetzgeber im
Sinne des § 40 eine Vermögensbilanz, keinen Nachweis des Er
folges in der B. Ein unmittelbarer Zwang zur Erfüllung der
Bewertungsvorschriften liegt nicht vor. Im Falle des Konkurses
wird die Nichtbefolgung mit Strafe bedroht, wenn die Interessen
der Gläubiger verletzt sind.
Die Bewertung nach § 40 sei eine zwingende Vorschrift. Die
Kaufleute müssen die Vermögensgegenstände zum Tageswert
ansetzen, d. h. sie müssen beispielsweise Veräußerungsgegen-
stände mit dem Verkaufswert des Bilanztages bewerten. An
dere Juristen meinen, daß dieser Bewertungsvorschrift nur die
Bedeutung einer Maximalvorschrift zukomme: höchstens zum
Tageswert dürfen die Vermögensteile angesetzt werden, um sich
und die Gläubiger über die wahre Vermögenslage nicht zu täu
schen. Eine Minderbewertung sei statthaft, soweit nicht Privat-
rechte Dritter in Frage kommen (z. B. Gewinnanteile). Diese
Streitfrage und die Theorie der Bewertung sind in der Literatur
so ausführlich behandelt worden, daß sich ein Eingehen auf die
verschiedenen Ansichten erübrigt. Einkaufswert, gemeiner Wert,
allgemeiner Verkehrswert, Markt- oder Börsenpreis, objektiver
Tauschwert, Realisierungswert, individueller Gebrauchs- und Ver
kehrswert, Geschäftswert, Buchwert, Selbstkosten, diese Schlag
worte geben die wichtigsten Etappen der Bewertungslehre. Hier
sollen nur einige wichtigere Gesichtspunkte erörtert werden 1 )-
») Vgl. Simon,’ Bilanzen, S. 289—445; Rehm, Bilanzen, S. 693—789;
Passow, Bilanzen, S. 83—197, 243—268; Fischer, Bilanzwerte, I. Teil,
8. 13—142; derselbe, Grundlagen der Bilanzwerte. Leipzig 1909; Kovero,
Die Bewertung der Vermögensgegenstände in den Jahresbilanzen der pri
vaten Unternehmungen. Berlin 1911. Osbahr, Die Bilanz vom Stand
punkt der Unternehmung, 2. Auf!., Berlin 1919.