Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

50 
Die Bewertung der Bilanzposten. 
nicht oder nur durch komplizierte Berechnungen ermitteln. 
Deshalb erlaubt der Gesetzgeber Bewertung zum Anschaffungs 
preis und Schätzung der Verluste durch Abnutzung usw. (s. Ab 
schreibungskonten). Nichtrealisierte Wertsteigerungen dürfen 
nicht berücksichtigt werden, unserer Meinung nach auch nicht 
von Unternehmern, deren Bilanzbewertung nicht durch § 261 
beschränkt ist. 
Die Buchführung hat es entweder mit Verkehrs werten oder 
mit Schätzungswerten zu tun. Verkehrswerte, z. B. Ertragswert, 
Anschaffungs- und Verkaufspreis, Wert der Forderungen, er 
geben sich aus dem Verkehr mit Dritten, sind die Folge äußerer 
Wirtschaftsvorgänge, die das Subjektive im Werturteil aus 
schalten. Bei den Schätzungswerten tritt das Subjektive in der 
Beurteilung hervor; sie dienen der Bewertung innerer Wirt 
schaftsvorgänge, beispielsweise bei Bemessungen der Abschrei 
bungen, der internen Wertverschiebungen als Folge der Güter 
produktion. Jedes gegen Entgelt erworbene Vermögensobjekt 
wird zunächst mit einem Verkehrswert in die Wirtschaftsführung 
übernommen. 
Eine absichtlich zu hohe Bewertung von aktivem Vermögen 
vermehrt, eine solche der Schulden vermindert den rechnungs 
mäßigen Wert des gegenwärtigen Vermögens, bei Gewinnver 
teilungsgesellschaften jenen Teil des gegenwärtigen Reinver 
mögens, dessen Ermittlung Zweck der Bilanzaufstellung ist, den 
verteilungsfähigen Reingewinn. Die zu hohe Bewertung eines 
Veräußerungsgegenstandes im besonderen antizipiert den zu 
künftigen Veräußerungsgewinn und darüber hinaus einen Betrag, 
wenn der Bilanzwert über diesen Veräußerungswert hinausgeht. 
Die Minderbewertung eines Veräußerungsobjekts verringert den 
Reingewinn des laufenden Jahres, erhöht den Erfolg eines zu 
künftigen Rechnungs-, d. h. des Veräußerungsjahres. Daraus 
folgt, daß der wirkliche Erlös die frühere unrichtige Bewertung 
in einem dem beabsichtigten Erfolge entgegengesetzten Sinne 
beeinflussen kann. Jede Mehrbelastung der Aktivseite einer B- 
vermehrt das Reinvermögen bzw. den Reingewinn, vermindert 
den Bilanzverlust. Eine Minderbewertung vermindert den Rein 
gewinn. Die Werterhöhung der Schulden vermindert das eigene 
Kapital bzw. den Reingewinn.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.