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Die Bewertung der Bilanzposten.
nicht oder nur durch komplizierte Berechnungen ermitteln.
Deshalb erlaubt der Gesetzgeber Bewertung zum Anschaffungs
preis und Schätzung der Verluste durch Abnutzung usw. (s. Ab
schreibungskonten). Nichtrealisierte Wertsteigerungen dürfen
nicht berücksichtigt werden, unserer Meinung nach auch nicht
von Unternehmern, deren Bilanzbewertung nicht durch § 261
beschränkt ist.
Die Buchführung hat es entweder mit Verkehrs werten oder
mit Schätzungswerten zu tun. Verkehrswerte, z. B. Ertragswert,
Anschaffungs- und Verkaufspreis, Wert der Forderungen, er
geben sich aus dem Verkehr mit Dritten, sind die Folge äußerer
Wirtschaftsvorgänge, die das Subjektive im Werturteil aus
schalten. Bei den Schätzungswerten tritt das Subjektive in der
Beurteilung hervor; sie dienen der Bewertung innerer Wirt
schaftsvorgänge, beispielsweise bei Bemessungen der Abschrei
bungen, der internen Wertverschiebungen als Folge der Güter
produktion. Jedes gegen Entgelt erworbene Vermögensobjekt
wird zunächst mit einem Verkehrswert in die Wirtschaftsführung
übernommen.
Eine absichtlich zu hohe Bewertung von aktivem Vermögen
vermehrt, eine solche der Schulden vermindert den rechnungs
mäßigen Wert des gegenwärtigen Vermögens, bei Gewinnver
teilungsgesellschaften jenen Teil des gegenwärtigen Reinver
mögens, dessen Ermittlung Zweck der Bilanzaufstellung ist, den
verteilungsfähigen Reingewinn. Die zu hohe Bewertung eines
Veräußerungsgegenstandes im besonderen antizipiert den zu
künftigen Veräußerungsgewinn und darüber hinaus einen Betrag,
wenn der Bilanzwert über diesen Veräußerungswert hinausgeht.
Die Minderbewertung eines Veräußerungsobjekts verringert den
Reingewinn des laufenden Jahres, erhöht den Erfolg eines zu
künftigen Rechnungs-, d. h. des Veräußerungsjahres. Daraus
folgt, daß der wirkliche Erlös die frühere unrichtige Bewertung
in einem dem beabsichtigten Erfolge entgegengesetzten Sinne
beeinflussen kann. Jede Mehrbelastung der Aktivseite einer B-
vermehrt das Reinvermögen bzw. den Reingewinn, vermindert
den Bilanzverlust. Eine Minderbewertung vermindert den Rein
gewinn. Die Werterhöhung der Schulden vermindert das eigene
Kapital bzw. den Reingewinn.