Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Betriebsvermögen. 
rechnen. Die Abrechnung zwischen Unternehmer und Bauherrn 
über fertige und halbfertige Bauten vollzieht sich nicht un 
mittelbar nach ihrer Vollendung, sondern verschiebt sich um 
längere Zeit, insbesondere bei Baufirmen, die für die Groß 
industrie, Gemeinden oder den Staat Bauten mit mehrjähriger 
Bauzeit übernommen haben. Die Bewertung dieser Objekte, die 
Verrechnung des auf den bisherigen Arbeiten ruhenden Nutzens 
unterliegt mehr oder weniger der Willkür und der Gewissen 
haftigkeit des Bilanzierenden, da der wirkliche Gewinn erst nach 
der Garantiedauer festgestellt werden kann. 
B. Betriebsvermögen: Handelswaren mit einem Marktpreis 
sind mit dem Markt- oder Börsenpreis oder mit dem wirklichen 
Anschaffungspreis zu bewerten. Waren ohne Marktpreis sind 
höchstens mit dem Veräußerungswert oder mit dem Anschaffungs 
wert einzusetzen. Anschaffungs- oder Erwerbspreis, Selbst 
kosten und Kalkulations- bzw. Verkaufspreis sind nicht iden 
tisch l ). Zum Anschaffungspreis rechnen alle Aufwendungen, 
die mit dem Erwerb der Ware unmittelbar in Verbindung stehen, 
insbesondere Bezugskosten wie Fracht, Zoll, Rollgeld, Versiche 
rung, Einkaufsprovision, Bankspesen u. dgl. Zum Selbstkosten 
preis zählen alle allgemeinen und besonderen Verkaufskosten, 
die Handlungsunkosten, Umsatzprämien, Rabatt an den Wieder 
verkäufer. Diese Kosten können keinen Maßstab für die Be 
wertung in der B. geben. Der Verkaufspreis enthält überdies 
einen Gewinnaufschlag auf den Selbstkostenpreis. Wertminde 
rungen durch Lagerung, Schwund, Veränderungen in der Kon 
junktur, Veralterung u. ä. sind zu berücksichtigen. 
Selbsterzeugte Waren können zum Verkaufswert eingestellt 
werden. Eine Gerichtsentscheidung (Seufferts Archiv Bd. 69, 
Heft 4, S. 160) führt dazu aus; Vom Lagerverkaufswert der 
Waren, die den Abnehmern noch nicht übergeben wurden, son 
dern noch auf dem Grundstücke der Produzenten lagern, wären 
in Abzug zu bringen: die noch bis zur Ablieferung aufzuwenden 
den Kosten, insbesondere Arbeitslöhne und Beförderungskosten, 
ferner ein angemessener, etwa nach den Erfahrungen aus dem 
0 Vgl. Leittier, Selbstkostenberechnung industrieller Betriebe. 7. And 
Frankfurt 1921, S. 4 ff.; über Selbstkosten hergestellter Waren ebenda.
	        
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