Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

84  Das  Kapital.
Risiko  der  Unternehmung  mit,  eine  Verlustgefahr,  die  im  Konkurs ­
  des  Kreditnehmers  wirksam  wird.  Der  einfache  Warenoder ­
  Geldgläuhiger  ist  somit  in  diesem  ungünstigsten  Fall  am
Verluste  in  der  Höhe  des  Unterschiedes  zwischen  Anspruch  und
Konkursquote  voll  beteiligt,  am  Gewinn  der  Unternehmung
jedoch  nur  mit  einem  im  voraus  vereinbarten  Zins.
Für  die  Kritik  der  eigenen  Mittel  von  besonderer  Wichtigkeit ­
  ist  folgendes:  Die  Entstehung,  Zusammensetzung  und  Verwendung ­
  des  eigenen  Kapitals;  das  Verhältnis  zwischen  den
eigenen  Mitteln  und  dem  Leihkapital  (Schulden);  das  Verhältnis
zwischen  Grund-  und  Zusatzkapital,  die  Größe  des  haftpflichtigen
Unternehmerkapitals  mit  Berücksichtigung  etwaiger  Nachschußverpflichtungen; ­
  endlich  das  Verhältnis  zwischen  eigenen  Mitteln
und  dem  Erträgnis  der  Unternehmung,  die  Rentabilität  des
Kapitals.  Das  Eigenkapital  ist  Betriebsfonds,  Garantiekapital
den  Gläubigern  gegenüber  und  Träger  des  Kapitalrisikos  der
Unternehmung.  Im  Einzelfall  sind  noch  andere  durch  die  Eigenart ­
  der  Unternehmung  bedingte  Beziehungen  des  Kapitals  zu
anderen  Bilanzposten  zu  berücksichtigen.
Das  Kapital  der  Aklienvereine  im  besonderen  läßt  sich  wie
folgt  gruppieren:
I.  Offenes,  bilanzmäßig  sicht-  II.  Bilanzmäßig  nicht  oder  nicht
bares  Kapital:  unmittelbar  sichtbares  (gea)
  gebundenes,  unverteilbares  heimes)  Kapital:
Kapital:  a)  gesetzlich  vorgeschriebene,
1.  Aktienkapital  (gleichbe-  b)  freiwillige  „stille  Reserven“-rechtigte
  Aktien;  Stammund
  Vorrechtsaktien;  voll
oder  nur  teilweise  eingezahlt); ­

2.  gesetzliche  Reserve,  §  262;
b)  freies,  verteilbares  Kapital;
3.  freiwillige  Reserven;
4.  bilanzmäßiger  Reingewinn.
Das  Aktienkapital  ist  während  der  Dauer  des  Bestandes
der  Unternehmung  von  der  Verteilung  an  die  Aktionäre  ausgeschlossen. ­
  Die  Rückzahlung  des  Kapitals  bei  Aktienvereinen
            
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