84 Das Kapital.
Risiko der Unternehmung mit, eine Verlustgefahr, die im Konkurs
des Kreditnehmers wirksam wird. Der einfache Warenoder
Geldgläuhiger ist somit in diesem ungünstigsten Fall am
Verluste in der Höhe des Unterschiedes zwischen Anspruch und
Konkursquote voll beteiligt, am Gewinn der Unternehmung
jedoch nur mit einem im voraus vereinbarten Zins.
Für die Kritik der eigenen Mittel von besonderer Wichtigkeit
ist folgendes: Die Entstehung, Zusammensetzung und Verwendung
des eigenen Kapitals; das Verhältnis zwischen den
eigenen Mitteln und dem Leihkapital (Schulden); das Verhältnis
zwischen Grund- und Zusatzkapital, die Größe des haftpflichtigen
Unternehmerkapitals mit Berücksichtigung etwaiger Nachschußverpflichtungen;
endlich das Verhältnis zwischen eigenen Mitteln
und dem Erträgnis der Unternehmung, die Rentabilität des
Kapitals. Das Eigenkapital ist Betriebsfonds, Garantiekapital
den Gläubigern gegenüber und Träger des Kapitalrisikos der
Unternehmung. Im Einzelfall sind noch andere durch die Eigenart
der Unternehmung bedingte Beziehungen des Kapitals zu
anderen Bilanzposten zu berücksichtigen.
Das Kapital der Aklienvereine im besonderen läßt sich wie
folgt gruppieren:
I. Offenes, bilanzmäßig sicht- II. Bilanzmäßig nicht oder nicht
bares Kapital: unmittelbar sichtbares (gea)
gebundenes, unverteilbares heimes) Kapital:
Kapital: a) gesetzlich vorgeschriebene,
1. Aktienkapital (gleichbe- b) freiwillige „stille Reserven“-rechtigte
Aktien; Stammund
Vorrechtsaktien; voll
oder nur teilweise eingezahlt);
2. gesetzliche Reserve, § 262;
b) freies, verteilbares Kapital;
3. freiwillige Reserven;
4. bilanzmäßiger Reingewinn.
Das Aktienkapital ist während der Dauer des Bestandes
der Unternehmung von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen.
Die Rückzahlung des Kapitals bei Aktienvereinen