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III. Der Kapitalmarkt.
mit dem großen Reichtum Großbritanniens, nicht so kräftig als man
annehmen sollte, weil das englische Kapital im Mutterland selbst und
in den Koloniensich vielfach in Unternehmungen betätigt, die den Cha
rakter von Privatunternehmungen tragen.
48. Zins und Rentabilität.
Der Kapitalmarktzins ist das Verhältnis des Kurses der festver
zinslichen Werte zu ihrem Zinsertrag, die Rentabilität das Verhältnis
des Kurses der Aktien zu der zuletzt bezahlten Vividende. Zur Feststellung
der Bestimmung des Zinses müssen wir zuerst die Frage anstellen, wel
chen Zins die Vertreter der Nachfrage bewilligen können und welchen
die Besitzer von Kapitalien verlangen müssen.
1. Für die öffentlichrechtlichen Körperschaften besteht
eine Höchstzinsgrenze nur so weit, als die Kontokorrentkreditinanspruch
nahme oder die Schatzwechselbegebung in Frage kommt. Venn Staaten
oder Städte sind nicht geneigt, höhere Anleihenzinsen zu zahlen als
es den Geldmarktkrediten entspricht, falls sie nicht aus finanzwirt
schaftlichen Gründen oder wegen drohender Kursverschlechterung der
Rentenwerte ein Interesse an der Anleiheemission besitzen. Vagegen
stellt der Ertrag von produktiven Investitionen, die auf Grund der
Anleihen vorgenommen werden, für die öffentlichrechtlichen Körper
schaften keine Gbergrenze dar, da bei diesen Investitionen, ebenso wie
bei allen übrigen Ausgaben, falls der Ertrag nicht ausreicht, das sonstige
Budget die Deckung zu gewähren hat. Immerhin pflegen in neuerer
Zeit in Momenten großer Kapitalknappheit Städte solche Anleihen zu
unterlassen, die für Investitionen geringeren Ertrages zu verwenden
wären als die Anleihe selbst an Zinsen kosten würde.
2. Weit enger sind in der Gewährung von Zinsen diepfandbrief-
institute begrenzt. Für die erste Hypothek kann der Schuldner nicht
mehr entrichten, als ihm der Grund und Boden oder das Haus selbst trägt.
In der europäischen Landwirtschaft ist schon ein erster Satz von 5 % fast
unerträglich, und auf dem städtischen Grundstücksmarkt kann eine der
artige Rate nur nach starkem Druck auf die Verkaufspreise und nur lang
sam durchgesetzt werden.
3. Der Zins für Industrie- und Verkehrsobligationen
kann nicht über die Aktienrentabilität hinausgehen, weil sonst der
Unternehmer die Begebung von Aktien gegenüber jener von Obli
gationen, die zu allen Zeiten verzinst werden müssen, vorziehen würde.
4. Für die Aktienrentabilität stellen die Obergrenze die Be