fullscreen: Bankpolitik

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III. Der Kapitalmarkt. 
mit dem großen Reichtum Großbritanniens, nicht so kräftig als man 
annehmen sollte, weil das englische Kapital im Mutterland selbst und 
in den Koloniensich vielfach in Unternehmungen betätigt, die den Cha 
rakter von Privatunternehmungen tragen. 
48. Zins und Rentabilität. 
Der Kapitalmarktzins ist das Verhältnis des Kurses der festver 
zinslichen Werte zu ihrem Zinsertrag, die Rentabilität das Verhältnis 
des Kurses der Aktien zu der zuletzt bezahlten Vividende. Zur Feststellung 
der Bestimmung des Zinses müssen wir zuerst die Frage anstellen, wel 
chen Zins die Vertreter der Nachfrage bewilligen können und welchen 
die Besitzer von Kapitalien verlangen müssen. 
1. Für die öffentlichrechtlichen Körperschaften besteht 
eine Höchstzinsgrenze nur so weit, als die Kontokorrentkreditinanspruch 
nahme oder die Schatzwechselbegebung in Frage kommt. Venn Staaten 
oder Städte sind nicht geneigt, höhere Anleihenzinsen zu zahlen als 
es den Geldmarktkrediten entspricht, falls sie nicht aus finanzwirt 
schaftlichen Gründen oder wegen drohender Kursverschlechterung der 
Rentenwerte ein Interesse an der Anleiheemission besitzen. Vagegen 
stellt der Ertrag von produktiven Investitionen, die auf Grund der 
Anleihen vorgenommen werden, für die öffentlichrechtlichen Körper 
schaften keine Gbergrenze dar, da bei diesen Investitionen, ebenso wie 
bei allen übrigen Ausgaben, falls der Ertrag nicht ausreicht, das sonstige 
Budget die Deckung zu gewähren hat. Immerhin pflegen in neuerer 
Zeit in Momenten großer Kapitalknappheit Städte solche Anleihen zu 
unterlassen, die für Investitionen geringeren Ertrages zu verwenden 
wären als die Anleihe selbst an Zinsen kosten würde. 
2. Weit enger sind in der Gewährung von Zinsen diepfandbrief- 
institute begrenzt. Für die erste Hypothek kann der Schuldner nicht 
mehr entrichten, als ihm der Grund und Boden oder das Haus selbst trägt. 
In der europäischen Landwirtschaft ist schon ein erster Satz von 5 % fast 
unerträglich, und auf dem städtischen Grundstücksmarkt kann eine der 
artige Rate nur nach starkem Druck auf die Verkaufspreise und nur lang 
sam durchgesetzt werden. 
3. Der Zins für Industrie- und Verkehrsobligationen 
kann nicht über die Aktienrentabilität hinausgehen, weil sonst der 
Unternehmer die Begebung von Aktien gegenüber jener von Obli 
gationen, die zu allen Zeiten verzinst werden müssen, vorziehen würde. 
4. Für die Aktienrentabilität stellen die Obergrenze die Be
	        
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