— Schutz vor anti-deutschen Schiffahrtsmaßnahmen — ZZ
troffen. „Australien und Kanada", so schreibt Professor
Hermann Schumacher in seiner sehr beachtenswerten han
delspolitischen Untersuchung für den Verein für Sozialpoli
tik, „sind es auch vor allem gewesen, welche auf den Reichs-
konferenzen von 1902,1907 und 1911 einstimmige Vefchlllsse
zugunsten von Maßregeln „to proinote imperial trade in
British vessels“ durchzusetzen wußten. Der Krieg wird
diese imperialistischen Vestrebungen im britischen Reich
nicht schwächen, sondern stärken. Damit müssen wir vor
allem in der Seeschiffahrt bei einer Neuregelung unserer
Handelspolitik rechnen. Wir müssen uns die Hände frei
machen und frei halten, um, wenn es nötig wird, mit den
dargelegten Maßregeln der Schiffahrtspolitik gewalt
samen oder tückischen Angriffen mit aller
Wucht und Schärfe b egegneu zu können. Ge
rade hier, wo wir besonders verwundbar sind, darf die
handelspolitische Rüstung keine Lücke aufweisen."
Es kann sich aber bei der Förderung unserer weltwirt
schaftlichen Beziehungen nach dem Kriege nicht nur darum
handeln, gewisse Maßnahmen einer antideutschen Handels
und Schiffahrtspolitik Groß-Britanniens zu vereiteln. Es
muß vielmehr noch außerdem erstrebt werden, die britische
Machtsphäre in der Weltwirtschaft als solche so zu begren
zen, wie es dem Interesse unserer ausblühenden Volkswirt
schaft entspricht. Diese weltwirtschaftliche Machtsphäre
Groß-Britanniens kommt in den verschiedensten Machtfak-
toron zum Ausdruck, welche sich Groß-Britannien auf
Grund seiner jahrhundertalten Machtstellung zur See an
geeignet und in ein britisches Monopol verwandelt hat.
Mit Recht verweist Dr. Pudor in der Kreuzzeitung vom
21. 7. 16 auf die Folgen dieser Seediktatur für den deut
schen Handel und die deutsche Schiffahrt in Friedenszeiten.
L e v Y, Die englisch« Gefahr. 3