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waren. In den Jahren 1801 bis 1806 brachte er elf Anleihen im
Gesamtbetrag von nahezu 5 Millionen Gulden zustande. Mit ge
ringen Ausnahmen aber wurden die Summen verabredetermaßen
von den landgräflichen oder kurfürstlichen Kassen bestritten, und
ähnlich verhielt es sich mit anderen gleichartigen Finanzgeschäften.
Hauptkontrahent bei den Anleihen und sonstigen Geldgeschäften
dieses Zeitraumes ist Dänemark. Außerdem kommen drei Anleihen
mit Hessen-Darmstadt zustande, eine mit Kurbaden, und eine ver
unglückte Anleihe betrifft den Johanniter-Orden.
Dänemark.
Es ist interessant zu beobachten, mit welcher Vorsicht Roth
schild zu Werke ging, als er den ersten Schritt wagte, sich an
einer Anleihe großen Stils auch nur zu beteiligen, ln den Roth-
schildschen Tilgungsbüchern wird als erste Anleihe eine 4prozentige
dänische aufgeführt. Sie wurde am 1. Oktober 1800 abgeschlossen
und belief sich auf 66 000 Conv. Species Taler. Die Hauptmasse der
Partialobligationen trug aber die Nummern 402—425 und 551—650.
Das deutet darauf hin, daß es sich hier nur um einen Anteil an
einer größeren Anleihe handelt, und diese größere Anleihe war von
den Rüppell & Harnier debitiert. Wenn wir die Marburger Akten
dieser Firma heranziehen, so finden wir, daß sie unterm 6. Oktober 1801
dieselben Nummern ihrer dänischen Anleihe vom Jahre 1800 im
Betrag von 77 500 Rtlr. in Ldor an den Landgrafen von Hessen
verkauft.
Das sind die 124 Obligationen, die nach dem Rothschildschen
Tilgungsbuch C[arlshausen], d. h. der Landgraf von Hessen empfing.
Da der Zinsfuß von 4 Prozent dem Landgrafen nicht genügte, so
mußten die Rüppell & Harnier für die ausbedungene zehnjährige
Stillstandszeit 1 /2 Prozent Zinsaufschlag im voraus entrichten, wofür
3875 Rtlr. zu zahlen waren. Die Kaufsumme des Landgrafen wurde
mit einer dänischen Zins- und Stückzahlung bestritten, die am
1. Juli desselben Jahres fällig war und durch die Gebr. Bethmann
übermittelt wurde. Sie betrug 27 000 Rtlr. Zinsen und 50 000 Rtlr.
Kapitalrückzahlung, alles in Ldor zu 5 Rtlrn. Diese in Gold empfangenen
Beträge sollten auch wieder in Gold angelegt werden. Dazu fand
sich aber für eine so beträchtliche Summe keine Gelegenheit. In
folgedessen ließen sich die Rüppell & Harnier von der dänischen
Regierung ermächtigen, statt der Konventionstaler Gold auf die