166 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates.
wirtschaftlich zu bewirtschaften, was schon dadurch ungünstig wirkt,
daß dies eine Steigerung der Holzpreise hervorruft; hierdurch wird
das Interesse und die Lebensverh'ältnisse breiter Schichten der Be
völkerung dem Interesse einiger geldgieriger Waldbesitzer geopfert.
Wohl lassen sich die schädlichen Folgen der Privatwirtschaft durch
gute Forstgesetze abwehren, aber die Staatsaufsicht ist auf diesem
G-ebiete so schwierig und kostspielig und fordert eine solche Einengung
der freien Beweglichkeit der Privatwirtschaften, daß es viel ein
facher, billiger, nützlicher, zur Vermeidung von Reibungen geeigneter
erscheint, die staatliche Bewirtschaftung einzuführen. Gegen den
Verkauf der Staatsforsten spricht der Umstand, daß die Festsetzung
des Wertes derselben großen Schwierigkeiten begegnet. Im allge
meinen muß daher für Erhaltung des Besitzes der Staatsforste ein
getreten werden, ja, es lassen sich Fälle denken, in welchen es
sogar wünschenswert ist, daß dieselben vermehrt werden.
6. Unter den größeren Staaten verfügt weder England noch
Frankreich über größeren Grundbesitz. Bedeutender ist er in
Preußen, wo derselbe dem Staate 30,2 Mill. Mark ergab im Jahre
1911/12. In Österreich und Ungarn ist der Grundbesitz ziemlich
unbedeutend, ebenso das aus demselben stammende Einkommen.
In Rußland ist der Grundbesitz dagegen sehr bedeutend, etwa vier
Millionen Deßjatinen; mehr als 10 Prozent des Staatseinkommens
stammt aus dieser Quelle. Ebenso entfällt in Rumänien etwa 10
Prozent der Staatseinnahmen auf Grundbesitz und Forste. Den
Wert der Staatsforste in Ungarn veranschlagt die Schlußrechnung
für das Jahr 1913 auf 218,4 Kronen.
7. Die zugunsten der staatlichen Forste angeführten Argumente
kommen zum Teile auch bei der Frage der staatlichen Bergwerke
in Betracht. Wenn es aber auch nicht behauptet werden kann,
daß die Bergwerke nicht im Besitz des Staates sein dürfen, so
kommt hier doch in Betracht, daß die meisten Zweige des Montan
betriebes große Kapitalien erfordern, daß die Ergebnisse außer
ordentliche Schwankungen aufweisen, weshalb dieselben finanziell
wenig ins Gewicht fallen, daß in manchen Zweigen der spekulative
und kaufmännische Geist eine größere Rolle spielt, was daher
gleichfalls für den Privatbetrieb spricht, während dessen Nachteile
durch gute Gesetze und Verwaltung ferngehalten werden können.
Beim Verkauf der staatlichen Bergwerke macht sich in noch höhe
rem Maße der Umstand geltend, der bei den Staatsforsten berührt
wurde, daß sich deren Verkehrswert außerordentlich schwer be
stimmen läßt. Löst der Staat den Bergwerksbesitz auf, so erwächst
ihm die Pflicht, für jenen Teil der Bevölkerung wenigstens pro-