Full text: Finanzwissenschaft

166 4. Buch. II. Teil. Die privatwirtschaftlichen Einnahmen des Staates. 
wirtschaftlich zu bewirtschaften, was schon dadurch ungünstig wirkt, 
daß dies eine Steigerung der Holzpreise hervorruft; hierdurch wird 
das Interesse und die Lebensverh'ältnisse breiter Schichten der Be 
völkerung dem Interesse einiger geldgieriger Waldbesitzer geopfert. 
Wohl lassen sich die schädlichen Folgen der Privatwirtschaft durch 
gute Forstgesetze abwehren, aber die Staatsaufsicht ist auf diesem 
G-ebiete so schwierig und kostspielig und fordert eine solche Einengung 
der freien Beweglichkeit der Privatwirtschaften, daß es viel ein 
facher, billiger, nützlicher, zur Vermeidung von Reibungen geeigneter 
erscheint, die staatliche Bewirtschaftung einzuführen. Gegen den 
Verkauf der Staatsforsten spricht der Umstand, daß die Festsetzung 
des Wertes derselben großen Schwierigkeiten begegnet. Im allge 
meinen muß daher für Erhaltung des Besitzes der Staatsforste ein 
getreten werden, ja, es lassen sich Fälle denken, in welchen es 
sogar wünschenswert ist, daß dieselben vermehrt werden. 
6. Unter den größeren Staaten verfügt weder England noch 
Frankreich über größeren Grundbesitz. Bedeutender ist er in 
Preußen, wo derselbe dem Staate 30,2 Mill. Mark ergab im Jahre 
1911/12. In Österreich und Ungarn ist der Grundbesitz ziemlich 
unbedeutend, ebenso das aus demselben stammende Einkommen. 
In Rußland ist der Grundbesitz dagegen sehr bedeutend, etwa vier 
Millionen Deßjatinen; mehr als 10 Prozent des Staatseinkommens 
stammt aus dieser Quelle. Ebenso entfällt in Rumänien etwa 10 
Prozent der Staatseinnahmen auf Grundbesitz und Forste. Den 
Wert der Staatsforste in Ungarn veranschlagt die Schlußrechnung 
für das Jahr 1913 auf 218,4 Kronen. 
7. Die zugunsten der staatlichen Forste angeführten Argumente 
kommen zum Teile auch bei der Frage der staatlichen Bergwerke 
in Betracht. Wenn es aber auch nicht behauptet werden kann, 
daß die Bergwerke nicht im Besitz des Staates sein dürfen, so 
kommt hier doch in Betracht, daß die meisten Zweige des Montan 
betriebes große Kapitalien erfordern, daß die Ergebnisse außer 
ordentliche Schwankungen aufweisen, weshalb dieselben finanziell 
wenig ins Gewicht fallen, daß in manchen Zweigen der spekulative 
und kaufmännische Geist eine größere Rolle spielt, was daher 
gleichfalls für den Privatbetrieb spricht, während dessen Nachteile 
durch gute Gesetze und Verwaltung ferngehalten werden können. 
Beim Verkauf der staatlichen Bergwerke macht sich in noch höhe 
rem Maße der Umstand geltend, der bei den Staatsforsten berührt 
wurde, daß sich deren Verkehrswert außerordentlich schwer be 
stimmen läßt. Löst der Staat den Bergwerksbesitz auf, so erwächst 
ihm die Pflicht, für jenen Teil der Bevölkerung wenigstens pro-
	        
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