Full text : Volkswirtschaftspolitik

104  Güterumsatzpolitik.

reichend  erscheint.  In  Österreich  ist  den«  durch  das  Gesetz
vom  16.  Dezember  1906  entsprochen  worden.  In  Deutschland ­
  ist  es  dazu  nicht  gekommen.  Zur  Einstellung  dieser  Bestrebungen ­
  auf  das  zunächst  Erreichbare  dürften  die  Denkschriften ­
  des  Reichsamts  des  Innern  vom  14.  März  1907  und
vom  11.  Juli  1908  beitragen.
Die  innere  Handelspolitik  hat  außer  mit  den  erwähnten
allgemeinen  Maßnahmen  noch  vielfach  mit  besonderen  Beschränkungen ­
  in  die  Verhältnisse  des  Handels  eingegriffen.
Vom  Großhandel  wird  dadurch  besonders  der  Börsenhandel
berührt:  für  ihn  muß  auf  den  in  Aussicht  genommenen
besonderen  Band  dieser  Sammlung  über  Börsenwesen  verwiesen ­
  werden.  Im  übrigen  bietet  der  Kleinhandel  weit
mehrAnlaß  zu  solchen  Eingriffen,  als  der  Großhandel.  Die  Zulassung ­
  zum  Handelsbetrieb  ist,  soweit  nicht  aus  besonderen
Gründen  der  Handelsverkehr  mit  bestimmten  Gegenständen
verboten  ist  (s.  S-  97),  zwar  grundsätzlich  an  Bedingungen
nicht  geknüpft  —  nur  eine  Anzeige  der  Betriebseröffnung
und  Eintragung  des  Geschäftsnamens  in  die  Handelsrolle
hat  zu  erfolgen  —,  aber  gewisse  Handelszweige,  wie  der  Kleinhandel ­
  mit  Branntwein  und  Spiritus,  mit  Sprengstoffen,
auf  Grund  landesgesetzlicher  Vorschriften  auch  der  Handel
mit  Giften  usw.,  sind  aus  polizeilichen  Rücksichten  genehmigungspflichtig. ­
  Andere  Kleinhandelszweige  —  Trödechandel,
Kleinhandel  mit  Garn-  und  Gewebeabfällen,  mit  Losen,  mit
Vieh,  mit  lebenden  Vögeln,  mit  Bier,  mit  Arznei-  und
Farbwaren,  („Drogen")  und  chemischen  Heilmitteln,  mit  vergälltem ­
  Branntwein'  —  bedürfen  zwar  keiner  Genehmigung,
können  aber  aus  öffentlichen  Rücksichten  unter  bestimmten
Voraussetzungen  wieder  untersagt  werden.
In  den  Betrieb  des  Kaufmanns  greift  allgemein  das
Handelsgesetzbuch  ein  mit  den  Vorschriften  über  Eintragung
aller  Änderungen  in  Bestand  und  Zusammensetzung,  der
            
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