Handelspolitik.
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Einheitstarife äußerlich nicht erkennbar sind. Ihre Anwendung
hat sich neuerdings sehr verbreitet.
Die Kampfzölle undKampfzuschläge („Vergeltungs
zölle", „Retorsionszölle") sind vorübergehende Zölle und
Zollzuschläge auf Waren eines bestimmten Landes, um
dessen unfreundliche handelspolitische Maßnahmen abzuwehren
vder ihnen vorzubeugen. In Deutschland können jetzt Kampf-
zuschläge bis zum doppelten Betrage des regelmäßigen Zoll
satzes oder bis zur Höhe des vollen Wertes und Kampfzölle
auf sonst zollfreie Waren bis zur Hälfte des Wertes auferlegt
werden. Auch bie meisten anderen Länder ziehen der An
wendung dieses Mittels eine Obergrenze, Spdnien und die
Schweiz dagegen nicht. Die Bestimmungen über die Kampf
zölle und Kampfzuschläge sind neuerdings in vielen Staaten
wesenüich verschärft worden.
Die Vorzugszölle sollen ein engeres handelspolitisches
Verhältnis mit politisch zusammengehörigen oder befreundeten
Staatswesen dadurch herbeiführen, daß deren Waren der ge
setzliche Anspruch auf eine günstigere Zollbehandlung gewährt
wird. Die Anwendung der Vorzugszölle ist neuerdings
namentlich durch das Vorgehen britischer Pflanzstaaten gegen
über dem Mutterlande wesentlich erweitert worden und
scheint in der Handelspolitik der nächsten Jahrzehnte zu
besonderer Bedeutrmg gelangen zu sollen.
Die Schutzzölle endlich sollen die Leistungsfähigkeit der
inneren Gütererzeugung erhalten oder steigern oder ent
wickeln durch Erschwerung fremden Wettbewerbes. Die
dauernde Wirkung der Schutzzölle beruht nicht auf der Steige
rung der Jnlandpreise, die — wenn überhaupt — meist nur
borübergehend durch Schutzzölle erreicht lverden kann, son
dern auf der Sicherstellung des inländischen Marktes als des
wichtigsten und auf die Dauer sichersten Absatzgebiets für die
inländische Gütererzeugung. Die Wirkung wird wesentlich