Full text: Volkswirtschaftspolitik

Handelspolitik. 
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Einheitstarife äußerlich nicht erkennbar sind. Ihre Anwendung 
hat sich neuerdings sehr verbreitet. 
Die Kampfzölle undKampfzuschläge („Vergeltungs 
zölle", „Retorsionszölle") sind vorübergehende Zölle und 
Zollzuschläge auf Waren eines bestimmten Landes, um 
dessen unfreundliche handelspolitische Maßnahmen abzuwehren 
vder ihnen vorzubeugen. In Deutschland können jetzt Kampf- 
zuschläge bis zum doppelten Betrage des regelmäßigen Zoll 
satzes oder bis zur Höhe des vollen Wertes und Kampfzölle 
auf sonst zollfreie Waren bis zur Hälfte des Wertes auferlegt 
werden. Auch bie meisten anderen Länder ziehen der An 
wendung dieses Mittels eine Obergrenze, Spdnien und die 
Schweiz dagegen nicht. Die Bestimmungen über die Kampf 
zölle und Kampfzuschläge sind neuerdings in vielen Staaten 
wesenüich verschärft worden. 
Die Vorzugszölle sollen ein engeres handelspolitisches 
Verhältnis mit politisch zusammengehörigen oder befreundeten 
Staatswesen dadurch herbeiführen, daß deren Waren der ge 
setzliche Anspruch auf eine günstigere Zollbehandlung gewährt 
wird. Die Anwendung der Vorzugszölle ist neuerdings 
namentlich durch das Vorgehen britischer Pflanzstaaten gegen 
über dem Mutterlande wesentlich erweitert worden und 
scheint in der Handelspolitik der nächsten Jahrzehnte zu 
besonderer Bedeutrmg gelangen zu sollen. 
Die Schutzzölle endlich sollen die Leistungsfähigkeit der 
inneren Gütererzeugung erhalten oder steigern oder ent 
wickeln durch Erschwerung fremden Wettbewerbes. Die 
dauernde Wirkung der Schutzzölle beruht nicht auf der Steige 
rung der Jnlandpreise, die — wenn überhaupt — meist nur 
borübergehend durch Schutzzölle erreicht lverden kann, son 
dern auf der Sicherstellung des inländischen Marktes als des 
wichtigsten und auf die Dauer sichersten Absatzgebiets für die 
inländische Gütererzeugung. Die Wirkung wird wesentlich
	        
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