Handelspolitik.
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Einheitstarife äußerlich nicht erkennbar sind. Ihre Anwendung
hat sich neuerdings sehr verbreitet.
Die Kampfzölle undKampfzuschläge („Vergeltungszölle",
„Retorsionszölle") sind vorübergehende Zölle und
Zollzuschläge auf Waren eines bestimmten Landes, um
dessen unfreundliche handelspolitische Maßnahmen abzuwehren
vder ihnen vorzubeugen. In Deutschland können jetzt Kampfzuschläge
bis zum doppelten Betrage des regelmäßigen Zollsatzes
oder bis zur Höhe des vollen Wertes und Kampfzölle
auf sonst zollfreie Waren bis zur Hälfte des Wertes auferlegt
werden. Auch bie meisten anderen Länder ziehen der Anwendung
dieses Mittels eine Obergrenze, Spdnien und die
Schweiz dagegen nicht. Die Bestimmungen über die Kampfzölle
und Kampfzuschläge sind neuerdings in vielen Staaten
wesenüich verschärft worden.
Die Vorzugszölle sollen ein engeres handelspolitisches
Verhältnis mit politisch zusammengehörigen oder befreundeten
Staatswesen dadurch herbeiführen, daß deren Waren der gesetzliche
Anspruch auf eine günstigere Zollbehandlung gewährt
wird. Die Anwendung der Vorzugszölle ist neuerdings
namentlich durch das Vorgehen britischer Pflanzstaaten gegenüber
dem Mutterlande wesentlich erweitert worden und
scheint in der Handelspolitik der nächsten Jahrzehnte zu
besonderer Bedeutrmg gelangen zu sollen.
Die Schutzzölle endlich sollen die Leistungsfähigkeit der
inneren Gütererzeugung erhalten oder steigern oder entwickeln
durch Erschwerung fremden Wettbewerbes. Die
dauernde Wirkung der Schutzzölle beruht nicht auf der Steigerung
der Jnlandpreise, die — wenn überhaupt — meist nur
borübergehend durch Schutzzölle erreicht lverden kann, sondern
auf der Sicherstellung des inländischen Marktes als des
wichtigsten und auf die Dauer sichersten Absatzgebiets für die
inländische Gütererzeugung. Die Wirkung wird wesentlich