Full text : Volkswirtschaftspolitik

Güterumsatzpolitik.

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Jahren  des  19.  Jahrhunderts  hat  vielfach  eine  ganz  allgemeine ­
  und  unbedingte  Fassung  der  Meistbegünstigungsabrede
Anwendung  gefunden.  Der  meistbegünstigte  Staat  nimmt
hiernach  ohne  weiteres,  ohne  jede  Einschränkung  und  ohne
jede  Gegenleistung  teil  an  allen  Vergünstigungen,  die  der
andere  Vertragsstaat  irgend  einem  dritten  Staate  gewährt
hat  oder  gewähren  wird.  So  allgemeiner  Art  war  —  von
gewissen  Ausnahmen  abgesehen  —  die  Abrede  in  der  durch
das  Vorgehen  Frankreichs  eingeleiteten  „Gmppe  der  westeuropäischen ­
  Handelsverträge"  der  60er  Jahre,  eine  Gmppe,
die  überhaupt  im  wesentlichen  Meistbegünstigungsvertrüge
umfaßte.  Die  von  Deutschland  im  Anfange  der  90er  Jahre
eingeleitete  „Gruppe  der  mitteleuropäischen  Handelsverträge", ­
  die  durch  die  neuesten  Vertragsabschlüsse  seit  1904
fortgesetzt,  aber  im  einzelnen  umgestaltet  und  erweitert  ist,
umfaßt  zwar  Tarifverträge,  hat  aber  die  allgemein  gefaßte
Meistbegünstigungsabrede  in  diese  Verträge  eingefügt  und  j
dadurch  sowie  durch  die  daneben  weiterlaufenden  Meistbegünstigungsverträge ­
  mit  anderen  Ländern  den  vereinbarten
Vertragstarifen  eine  fast  allgemeine  Geltung  verschafft  und
sie  auch  solchen  Staaten  zugängig  gemacht,  die  nicht,  wie  die
Tarifvertragsstaaten,  dafür  Opfer  in  Gestalt  von  Zollzugeständnissen ­
  gebracht  hatten.  Das  Wesen  der  Meistbegünstigung ­
  verlangt  eine  ganz  allgemeine  und  unbedingte  Fassung
nicht.  Es  gab  bis  in  die  60  er  Jahre  häufig  und  es  gibt  noch
jetzt  mehrfach  solche  Abreden,  die  an  die  Bedingung  entsprechender ­
  Gegenleistung  geknüpft  oder  in  verschiedenen
Richtungen  sachlich  oder  räumlich  beschränkt  sind.  Es  werden
z.  B.  nur  bestimmte  Arten  der  Vergünstigungen  der  Meistbegünstigung ­
  unterworfen  oder  bestimmte  Arten  von  ihr
ausgeschlossen.  Oder  es  werden  die  Vergünstigungen
au  bestimmte  Länder  außerhalb  der  Meistbegünstigung
gestellt,  oder  es  werden  nur  die  Begünstigungen  an
            
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