Full text: Volkswirtschaftspolitik

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Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
fragen („Arbeitersekretariate", „Bolksbureaus"). Hierbei han 
delt es sich jedoch nur um Bedürfnisse der einzelnen Arbeiter. 
Eine von den Einzelnen abgelöste Standesvertretung wird in 
staatlich anerkannten, wenn möglich staatlich eingerichteten 
bezirksweise gegliederten „Arbeiterkammern" (wenn auch 
Arbeitgeber beteiligt sein sollen: „Arbeitskammern") an 
gestrebt. Sie sollen mit bestimmten Befugnissen ausgerüstet 
und einem „Reichsarbeitsamt" unterstellt werden. Das 
Reichsarbeitsamt soll zugleich die statistischen Aufgaben auf 
dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrtspolitik erledigen, aber 
keineswegs darauf beschränkt sein. Diese Bestrebungen knüp 
fen an ausländische Vorbilder, allerdings recht verschiedener 
Art an. Die seit 1887 bestehenden belgischen „Industrie- und 
Arbeitsräte" sollen einer weitgehenden Umgestaltung unter 
zogen werden, weil ihre bisherige Wirksamkeit nicht befriedigt 
hat. Die niederländischen Arbeitskammern (seit 1897, jetzt 
über 80) haben namentlich mit ihren statistischen Arbeiten 
Anerkennung gefunden. In Frankreich sind dem seit 1891 
bestehenden oberen Arbeitsrate seit 1900 „Arbeitsräte" unter 
stellt; ihre Leistungen gelten nicht als befriedigend. Die ita 
lienischen Arbeitskammern sind Schöpfungen der Arbeiter 
kreise selbst, werden aber nicht selten von Gemeinden unter 
stützt. In Deutschland begegnet die angestrebte Standes 
vertretung vielfachem Widerspruche. Ein 1908 veröffentlichter 
und später dem Reichstage vorgelegter Gesetzentwurf wegen 
Einführung von Arbeitskammern hat bisher Annahme nicht 
gefunden. 
Im engeren Umkreise des sie beschäftigenden Unterneh 
mens haben die Arbeiter verschiedentlich durch freiwillig ein 
gerichtete „Arbeiterausschusse" eine Standesvertrctung 
gefunden. Ihre mehrfach befürwortete gesetzliche Anordnung 
ist in dein Arbeiterschutzgesetze von 1891 nicht erfolgt. Im 
preußischen Bergbau dagegen sind für Betriebe, die in der
	        
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