Fachausbildungspolitik.
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Erwerbszweige, die als zum Handwerke gehörig gelten, fortgesetzt
Übergänge von einem zum anderen nötig werden,
weil dem einzelnen keinerlei Gewähr geboten werden kann,
daß er in dem ursprünglich ergriffenen Gewerbe sein Brot
finden wird. Wenn bei solchen Übergängen von dem Befähigungsnachweis
abgesehen wird, so verliert er den Nutzen,
den man von ihm erwartet; wenn aber nicht davon abgesehen
wird, so würde der einzelne immer von neuem seine Befähigung
nachweisen müssen und dadurch in der Ausnützung
seiner Arbeitskraft bedeutend gestört und beeinträchtigt werden.
Diese Wirkung wird noch gesteigert durch die weitgehende
Gliederung der Berufe, wie sie sich auch im Handwerk entwickelt
hat. Dem dadurch auszuweichen, daß der Befähigungsnachweis
eine umfassende Gestalt erhält, also sich auf große
Gruppen verwandter Gewerbe erstreckt, würde die zu stellenden
Anforderungen so sehr steigern, daß die Erwerbsmöglichkeit
der mittleren Bevölkerungsschichten wesentlich erschwert
werden würde. Für das Baugewerbe als Ganzes gilt beispielsweise
ein einheitlicher Befähigungsnachweis heute, nicht
mehr als möglich, ebensowenig für das Schlosser- oder Tischlergewerbe
. als Ganzes. Tatsächlichen Wert würde der Befähigungsnachweis
nur dann haben, wenn es möglich wäre,
eine strenge Scheidung zwischen den Arbeitsgebieten der
einzelnen Sondergewerbezweige durchzuführen. Bei dem
heutigen Stande der Berufsgliederung und bei der durch
das neue Verkehrswesen ermöglichten und erzwungenen Ablösung
der Gütererzeugung von dem eigenen Bedarfs des
Erzeugungsorts ist das nicht möglich. Die Erfahrungen niit
dem Befähigungsnachweis in Österreich, der in Wirklichkeit
ein Verwendungsnachweis ist, haben das zur Genüge gezeigt.
Aus diesen Erwägungen ist in Deutschland von dem zwangsweisen
Befähigungsnachweise für das Handwerk abgesehen.
Auch für das Baugewerbe, für das der zwangsweise Be-