Full text: Volkswirtschaftspolitik

Allgemeine Gütererzeugungspolitik. 
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sich mit einem arbeitsfreien Werktage begnügen. In Deutsch- i 
land wird — Gewerbeordnung 8105 ff. — als Regel für ge- ; 
werbliche Betriebe eine 24stündige Ruhe an den Sonntagen 
gefordert; für zivei aufeinanderfolgeirde Sonn- und Festtage 
sind je 36 und für die 3 großen zweitägigen Feste je 48 Stunden ■ 
Ruhezeit vorgesehen. Gleichzeitig ist der allgemeine Grund 
satz aufgestellt, daß die Gewerbetreibenden die Arbeiter zum 
Arbeiten au Sonn- und Festtagen nicht verpflichten können, s 
Gewisse unvermeidliche und unaufschiebbare Arbeiten sind i 
durch das Gesetz von diesen Beschränkungen ausgenommen, i 
ohne deshalb ganz dem Ermessen der einzelnen Gewerbe-- 
treibenden überlassen zu sein. Im übrigen kann der Bundes- 1 
rat für Gewerbe mit unterbrechungslosen Arbeiten und für 
Jahreszeitgewerbe Ausnahmen anordnen. Für Gewerbe zur 
Befriedigung täglicher oder an Sonn- und Festtagen besonders 
hervortretender Bedürfnisse, soivie für die auf Wind- oder 
unregelmäßige Wasserkraft angewiesenen Betriebe können die i 
höheren Verwaltungsbehörden Ausnahmen verfügen, aber . 
nur nach Maßgabe der vom Bundesrat erlassenen Bestim- ; 
mungen über Voraussetzungen und Bedingungen solcher Aus- 
nahinen. In unvorhergesehenen Fällen kann die untere Ver- - 
waltungsbehörde Ausnahnieir gestatten. Weitergehende landes 
gesetzliche Beschränkungen der Sonntagsarbeit sind zulässig. 
Was die besonderen Arbeiterschutzbestimmungen 
anlangt, so besteht eine grundsätzliche Meinungsverschieden 
heit darüber nicht, daß Kinder, jugendliche und weibliche 
Arbeitskräfte schützender Vorschriften bedürfen; für die er- , 
wachsenen männlichen Arbeiter wird die Frage verschiede» 
beantwortet. Die Rücksicht auf das Alter der Arbeitenden 
kommt in Deutschland zunächst in der Vorschrift (§ 120 c) zum 
Ausdruck, daß Unternehmer, welche Arbeiter unter 18 Jahren 
beschäftigen, bei der Einrichtung der Betriebsstätte und bei 
der Regelung des Betriebs diejenigen besonderen Rücksichten
	        
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