Full text : Volkswirtschaftspolitik

Bodenpolitik.

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tatsächliche  Vorgehen  hat  die  1876  eingesetzte  preußische
'  „Zentralmoorkommission"  und  deren  1877  begründete  „Moorbersuchsstativn"
  in  Bremen,  wichtige  Anhaltspunkte  geliefert.
Daß  in  den  einzelnen  Ländern  das  Bedürfnis  und  die  Gelegenheit ­
  zu  derartigen  Arbeiten  nicht  in  gleichem  Maße  vorhanden
  ist,  versteht  sich  von  selbst.
Der  Bodenvermehrungspolitik  tritt  zur  Seite  die  Boden-!
  schutzpolitik.  Ihre  Aufgabe  ist  die  Erhaltung  und  Sicherung
l  des  vorhandenen  anbaufähigen  Bodens  gegen  Überflutung,
;  Wasserentziehung,  Abschwemmung,  Abbröckelung,  Erdrutsch,
!  Versandung  und  ähnliche  Gefahren.  Es  handelt  sich  also  vornehmlich ­
  um  Ent-  und  Bewässerungsanlage»,  Eindeichungen,
Uferbefestigungen,  Regelung  der  Flüsse,  besonders  der  Gebirgswässer,
  Anlage  von  Schutzwaldungen  usw.  Zum  Teil
sorgt  das  Sonderbedürfnis  der  einzelnen  oder  engerer
Gemeinschaften  für  derartige  Maßnahinen,  mib  soweit  das
der  Fall  ist,  kann  sich  der  Staat  mit  der  Schaffung  gesetzlicher
Grmidlagen,  mit  der  Anregung  und  Überwachung  und  nötigenfalls ­
  mit  Geldbeihilfen  begnügen.  Zum  Teil  gehen  aber  die
zu  lösenden  Aufgaben  so  weit  über  Kraft  und  Bedürfnisse
der  einzelnen  und  engerer  Gemeinschaften  hinaus,  daß  der
Staat  die  Durchführung  im  wesentlichen  ans  sich  nehmen
muß,  was  indes  eine  ergänzende  Heranziehung  der  zunächst
beteiligten  Kreise  nicht  ausschließt.  Alle  vorgeschrittenen
!  Staate,:  haben  —  freilich  nicht  in  gleichem  Maße  —  dein
Bodenschutz  ihre  Fürsorge  zugewendet.  Insbesondere  darf
hier  ans  die  großen  Eindeichungen  und  auf  die  zugunsteil  der
Landesbewirtschaftung  durchgeführten  umfassendeil  Stromregelungen
  verwiesei,  werden.  Das  Deichwesen  ist  in  Sachse»
reine  Staatssache  lind  ivird  als  Zweig  der  staatlichen  Wasserbauverwaltimg
  aufgefaßt.  Die  Deichlast  ist  Staatslast  und
wird  auf  die  durch  de,,  Deich  zu  Schützende»  umgelegt.
Andere  Staate»  haben  einen  abweichenden  Standpunkt  ein ­
            
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