Bodenpolitik.
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tatsächliche Vorgehen hat die 1876 eingesetzte preußische
' „Zentralmoorkommission" und deren 1877 begründete „Moorbersuchsstativn"
in Bremen, wichtige Anhaltspunkte geliefert.
Daß in den einzelnen Ländern das Bedürfnis und die Gelegenheit
zu derartigen Arbeiten nicht in gleichem Maße vorhanden
ist, versteht sich von selbst.
Der Bodenvermehrungspolitik tritt zur Seite die Boden-!
schutzpolitik. Ihre Aufgabe ist die Erhaltung und Sicherung
l des vorhandenen anbaufähigen Bodens gegen Überflutung,
; Wasserentziehung, Abschwemmung, Abbröckelung, Erdrutsch,
! Versandung und ähnliche Gefahren. Es handelt sich also vornehmlich
um Ent- und Bewässerungsanlage», Eindeichungen,
Uferbefestigungen, Regelung der Flüsse, besonders der Gebirgswässer,
Anlage von Schutzwaldungen usw. Zum Teil
sorgt das Sonderbedürfnis der einzelnen oder engerer
Gemeinschaften für derartige Maßnahinen, mib soweit das
der Fall ist, kann sich der Staat mit der Schaffung gesetzlicher
Grmidlagen, mit der Anregung und Überwachung und nötigenfalls
mit Geldbeihilfen begnügen. Zum Teil gehen aber die
zu lösenden Aufgaben so weit über Kraft und Bedürfnisse
der einzelnen und engerer Gemeinschaften hinaus, daß der
Staat die Durchführung im wesentlichen ans sich nehmen
muß, was indes eine ergänzende Heranziehung der zunächst
beteiligten Kreise nicht ausschließt. Alle vorgeschrittenen
! Staate,: haben — freilich nicht in gleichem Maße — dein
Bodenschutz ihre Fürsorge zugewendet. Insbesondere darf
hier ans die großen Eindeichungen und auf die zugunsteil der
Landesbewirtschaftung durchgeführten umfassendeil Stromregelungen
verwiesei, werden. Das Deichwesen ist in Sachse»
reine Staatssache lind ivird als Zweig der staatlichen Wasserbauverwaltimg
aufgefaßt. Die Deichlast ist Staatslast und
wird auf die durch de,, Deich zu Schützende» umgelegt.
Andere Staate» haben einen abweichenden Standpunkt ein