Bodenpolitik.
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kann seine Steigerabteilung zweimal im Monat in Begleitung
eines Aufsichtsbeamten des Betriebs befahren und in bezug
auf die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter
untersuchen, nn den Verhandlungen und Entscheidungen des
Arbeiterausschusses bezüglich der Sicherheit des Betriebs teil-
uehmeit usw. In Bayern werden seit 1901 Arbeitervertreter
zur Grubenaufsicht herangezogen. Sachsen beteiligt seit 1902
bei der Aufsicht in den staatlichen Gruben auch Arbeiter;
ein in: November 1909 angekündigter Gesetzentwurf will
überhaupt die Heranziehung gewählter Bergleute („Sicher?
heitsmänner") zur Überwachung der Bergwerke anordnen.
Daß eine gut geregelte und verständig durchgeführte Gewerbe-
aufsicht günstig zu wirken vermag, hat die Erfahrung bewiese::.
Die volkswirtschaftliche Aufgabe des Arbeiterschutzes würde
vollständiger erfüllt werden können, wenn es möglich wäre,
auch die Handwerks- und die hausgewerblichen Betriebe
entsprechenden Vorschriften zu unterwerfen und deren Durch
führung zu sichern. Den: stehen bei der großen Zahl und
der geringen wirtschaftlichen Kraft dieser Betriebe bedeutende
Schwierigkeiten entgegen, deren Beseitigung erst zum kleinsten
Teile gelungen ist. Anfänge dazu sind in Deutschland in
der Verordnung vom 21. Februar 1907 über die Ausdehnung
der Schutzvorschriften der §8135—139b der Gewerbeordnung
ans die Werkstätten des Tabakgewerbes (mit Ausnahme der
reinen Familienwerkstätten) und in den jetzigen Bestimmungen
der Gewerbeordnung über das erweiterte Anwendungsgebiet
ihrer Schutzvorschriften und über die Befugnisse des Bundes
rats in dieser Beziehung (s. S.33f.) vorhanden (vgl. Bd. 209
dieser Sammlung, S. 73 ff.).
7. Bodenpolitik.
Bei der hohen Bedeutung des Bodens als Gegenstand
der land- :n:d forstwirtschaftlichen und der bergmännischen