Eigeniumspokitik.
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Geldwirtschaft. Wird sie in vernünftigen Grenzen geübt, so
kommt sie durch Verminderung des durch Steuern, auszu
bringenden Teiles der öffentlichen Einnahmen den weniger
leistungsfähigen Schichten mittelbar zugute, ohne indes die
Wohngelegenheiten zu verbilligen. - Wird sie dazu beirutzt,
übermäßiger Mietsteigerung durch billigere Abgabe der dar
auf zu errichtenden Wohnungen entgegenzuarbeiten, so
würde sie der Wohnbevölkerung unmittelbar nützen, aber
dem Einnahmebedürfnisse der Gemeinden und des Staates
nicht — jedenfalls nicht unmittelbar — vorteilhaft sein.
Die Frage, wie weit das Einnahmebedürfnis bei dein im
öffentlichen Sondereigentume stehenden Wohnboden hinter
dem Streben nach Verbilligrmg der Wohngelegenheiten
zurücktreten wird, läßt sich nicht allgemein und im voraus
beantworten; ihre Beantwortung muß aber wesentliche Be
deutung für das Verhalten der Volkswirtschaftspolitik be
sonders gegenüber entsprechenden Bestrebungen der Ge
meinden haben. Der Überführung des ganzen Wohnbodens
au die Gemeinden stehen ernste Bedenken entgegen, wenn
es nicht gleichzeitig möglich ist, das Einnahmebedürfnis der
Gemeinden gegenüber der naheliegenden Ausnutzung des
Wohnbodens zur Einnahmegewinnung in Schranken zu halten.
Ein anderer Weg, Staat und Gemeinden einen Anteil
an dein erwähnten Einkommens- und Wertzuwachse zu ver
schaffen, ist die Besteuerung dieses Zuwachses. Sie findet in
gewissem Grade schon in der Einkommens-, Vermögens
und Erbschaftssteuer statt und tritt in mäßigem Umfange von
selbst ein bei der Grund- und Gebäudesteuer, wenn sie nach
den, gemeinen Werte (Verkehrswerte) beinessen ivird, und
bei der Grundstücksumsatzsteuer, wenn sie sich nach dem
Verkaufswerte richtet. Wie weit sie noch in Form von
Sondersteuern ausgebaut werden müßte u>,d könnte, ohne
den Zuwachs ganz aufzuzehren, ist eine Frage nicht der Volks-