Full text : Volkswirtschaftspolitik

58  Allgemeine  Gütererzeugungspolitik.

Wirtschafts-,  sondern  der  Staatswirtschaftspolitik.  Grundsätzliche ­
  Bedenken  gegen  eine  vernünftige  Sonderbesteuerung
des  nicht  erarbeiteten  Einkommens-  und  Wertzuwachses  bestehen ­
  an  sich  nicht.  Tatsächlich  haben  denn  auch  derartige
Steuem  neuerdings  in  den  Gemeinden  verhältnismäßig
schnell  Verbreitung  gefunden.  Durch  das  deutsche  Reichsstempelgesetz ­
  vom  15.  Juli  1909  ist  die  Einführung  einer
Reichs-Wertzuwachssteuer  (mit  einem  Mindestertrage  von
20  Millionen  Mark)  bis  zum  1.  April  1912  vorgesehen;  den
Gemeinden  und  Gemeindeverbäuden,  die  am  1.  April  1909
bereits  eine  solche  Steuer  hatten,  soll  deren  bis  dahin  erreichter ­
  Durchschnittsertrag  noch  für  mindestens  5  Jahre  nach
Inkrafttreten  der  Reichssteuer  belassen  bleiben.  Die  Hauptschwierigkeit ­
  bei  derartigen  Steuern  ist  die  zuverlässige  Aussonderung ­
  des  nicht  erarbeiteten  („unverdienten")  Wertzuwachses.
  Der  Mehrerlös  beim  Verkaufe  hängt  zun,  Teil  von
der  Geschicklichkeit  des  Verkäufers  ab  und  kann  auch  ei»
nachträglicher  Ausgleich  sein  für  Nachteile,  die  dein  Verkäufer
ohne  seine  Schuld  durch  allgemeine  Verschiebungen  erwachsen ­
  sind.  Bei  Gebäuden  kann  der  Wertzuwachs  auch
durch  Leistlnigen  des  bisherigen  Eigentümers  veranlaßt  oder
beeinflußt  sein,  wie  bauliche  Verbesserungen,  Umbauten,
Anbauten,  Verbesserungen  der  Zugänge  usw.  Der  unbebaute
Bauplatzboden  hat  dem  bisherigen  Eigentümer  bis  zur  Veräußerung ­
  oft  einen  Ertrag  überhaupt  nicht  gebracht;  vielinehr
hat  der  Eigentümer  die  Zinsen  seines  Ankaufspreises  verloren
oder  bei  Grundpfcmdbelastung  des  Bauplatzes  ganz  oder  zum
Teil  gezahlt.  Die  verschiedenen  Umstände,  die  den  Unterschied ­
  zwischen  den:  früheren  Erwerbs-  und  dem  jetzigen  Verkaufspreise ­
  des  Grundstücks  nicht  in  vollem  Umfang  als  „unverdienteil" ­
  Wertzuwachs  erscheinen  lassen,  könne,:  bei  den
Sondersteuern  auf  den  Wertzuwachs  nicht  genau  und  sicher
erfaßt  werden.  Deshalb  müssen  die  Sondersteuern  in  mäßigen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.