fullscreen: Volkswirtschaftspolitik

58 Allgemeine Gütererzeugungspolitik. 
Wirtschafts-, sondern der Staatswirtschaftspolitik. Grundsätz 
liche Bedenken gegen eine vernünftige Sonderbesteuerung 
des nicht erarbeiteten Einkommens- und Wertzuwachses be 
stehen an sich nicht. Tatsächlich haben denn auch derartige 
Steuem neuerdings in den Gemeinden verhältnismäßig 
schnell Verbreitung gefunden. Durch das deutsche Reichs 
stempelgesetz vom 15. Juli 1909 ist die Einführung einer 
Reichs-Wertzuwachssteuer (mit einem Mindestertrage von 
20 Millionen Mark) bis zum 1. April 1912 vorgesehen; den 
Gemeinden und Gemeindeverbäuden, die am 1. April 1909 
bereits eine solche Steuer hatten, soll deren bis dahin er 
reichter Durchschnittsertrag noch für mindestens 5 Jahre nach 
Inkrafttreten der Reichssteuer belassen bleiben. Die Haupt 
schwierigkeit bei derartigen Steuern ist die zuverlässige Aus 
sonderung des nicht erarbeiteten („unverdienten") Wertzu- 
wachses. Der Mehrerlös beim Verkaufe hängt zun, Teil von 
der Geschicklichkeit des Verkäufers ab und kann auch ei» 
nachträglicher Ausgleich sein für Nachteile, die dein Verkäufer 
ohne seine Schuld durch allgemeine Verschiebungen er 
wachsen sind. Bei Gebäuden kann der Wertzuwachs auch 
durch Leistlnigen des bisherigen Eigentümers veranlaßt oder 
beeinflußt sein, wie bauliche Verbesserungen, Umbauten, 
Anbauten, Verbesserungen der Zugänge usw. Der unbebaute 
Bauplatzboden hat dem bisherigen Eigentümer bis zur Ver 
äußerung oft einen Ertrag überhaupt nicht gebracht; vielinehr 
hat der Eigentümer die Zinsen seines Ankaufspreises verloren 
oder bei Grundpfcmdbelastung des Bauplatzes ganz oder zum 
Teil gezahlt. Die verschiedenen Umstände, die den Unter 
schied zwischen den: früheren Erwerbs- und dem jetzigen Ver 
kaufspreise des Grundstücks nicht in vollem Umfang als „un 
verdienteil" Wertzuwachs erscheinen lassen, könne,: bei den 
Sondersteuern auf den Wertzuwachs nicht genau und sicher 
erfaßt werden. Deshalb müssen die Sondersteuern in mäßigen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.